Pfandbrief
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Freitag, den 26. April 2024

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Pfandbrief

Bei einem Pfandbrief handelt es sich um eine Anleihe, die von einer Pfandbriefbank herausgegeben wird. Der Pfandbrief besitzt gegenüber einer herkömmlichen Anleihe den Vorteil, dass bei einer eventuellen Insolvenz des Herausgebers die Forderungen noch durch eine Deckungsmasse abgesichert sind. Allerdings ist das Risiko einer Insolvenz bei Pfandbriefbanken eher gering, da die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank in Deutschland im Jahr 1901 datiert ist. Die erwähnte Deckungsmasse besteht bei Hypothekenpfandbriefen aus den Darlehensforderungen, die durch Grundpfandrechte besichert sind. Dabei gilt, dass die Hypotheken nur bis zu 60 Prozent des Wertes des Beleihungsobjektes als Deckung eingesetzt werden dürfen. Die gesetzliche Grundlage für Pfandbriefe ist das Pfandbriefgesetz aus dem Jahr 2005. Es ermöglicht allen Banken, Pfandbriefe herauszugeben, wenn die hierfür erforderliche Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt und erhalten wurde. Zur Rendite von Pfandbriefen kann man feststellen, dass diese Im Durchschnitt etwas höher ausfällt als bei Bundesanleihen. Neben Hypothekenpfandbriefen gibt es zudem noch eine Reihe weitere Pfandbriefarten, beispielsweise öffentliche Pfandbriefe, deren Deckungsmasse auf Forderungen gegen die öffentliche Hand besteht, oder auch Schiffspfandbriefe, die Darlehensforderungen beinhalten, die durch Schiffshypotheken im Schiffsregister abgedeckt sind.

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