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Unterlagen Immobilienfinanzierung

Eine Immobilienfinanzierung bedeutet für die Bank einen enormen Prüfungsaufwand. So muss zuerst geprüft werden, ob der Antragsteller die Rate des Kredits aus seinem Einkommen erbringen kann. Hierzu wird eine Einkommen-Ausgaben-Rechnung erstellt, die alle Einnahmen (Gehalt, Kindergeld, Rente etc.) sowie alle Ausgaben (Lebenshaltung, Versicherungen, Sparleistungen) enthält. Gleichzeitig muss aber auch das Objekt selbst bewertet werden.
All diese Prüfungen sind jedoch nur mit zahlreichen Unterlagen möglich, die vom Antragsteller eingereicht werden müssen. Nur wenn diese vollständig vorliegen, kann die Prüfung begonnen werden.

Selbstauskunft

Einkommen und Ausgaben
Vor dem Abschluss einer Immobilienfinanzierung erhalten die Antragsteller immer einen Bogen zur Selbstauskunft. Hierauf sind zuerst die persönlichen Daten anzugeben, weiterhin müssen das Einkommen sowie die Ausgaben angegeben werden. Natürlich werden diese Angaben später mit den weiteren Unterlagen detailliert überprüft. Gerade bei den Lebenshaltungskosten setzen die Banken Pauschalen an, die derzeit bei 600-650 Euro für die erste im Haushalt lebende Person liegen, für jede weitere Person sind noch einmal 200 Euro zu berechnen. Zudem ist im Rahmen der Selbstauskunft eine Aufstellung über vorhandene Vermögen sowie Verbindlichkeiten notwendig.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören weiterhin die Einkommensbescheinigungen. Dies können Lohnzettel, Gehaltsbescheinigungen oder Rentenbescheide sein. Grundsätzlich gilt, dass alle Einkommen eingereicht werden müssen, die erzielt werden. Selbstständige und Freiberufler müssen zudem eine Einnahmen-Überschussrechnung bzw. eine Bilanz der vergangen zwei Jahre einreichen. Sowohl Arbeitnehmer als auch für Selbstständige müssen weiterhin ihre Einkommenssteuerbescheide vorlegen.

Vorhandene Kredite
Sofern in der Selbstauskunft vorhandene Kredite angegeben wurden, müssen diese anhand von Kopien belegt werden. Auch Kontoauszüge können hier hilfreich sein. Gleichzeitig muss auch Guthaben nachgewiesen werden, sofern es in die Finanzierung eingebracht werden soll. Auch hier sind Kontoauszüge oder Bankbestätigungen notwendig.

Bewertung des Objektes
Um das Objekt im Einzelnen bewerten zu können, müssen Antragsteller auch hierzu verschiedene Unterlagen vorweisen. Dies sind neben dem Grundbuch auch die Flurkarte sowie Grundrisszeichnungen und eine Berechnung des umbauten Raumes. Bei Neubauten sind diese Unterlagen beim Architekten zu erhalten, bei bereits bestehenden Objekten können eventuell die Vorbesitzer helfen. Sofern das Haus bereits vorhanden ist, sind gleichzeitig Objektbilder notwendig, um den Zustand des Hauses bewerten zu können. Bei besonders großen Immobilien bzw. bei hohen Finanzierungssummen (meist ab 250.000 Euro) ist zudem die Einreichung eines Wertgutachtens notwendig. Oftmals wird dies auch von der Bank in Auftrag gegeben, die Kosten trägt jedoch der Kunde.