Gebäudewert
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Mittwoch, den 08. Mai 2024

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Gebäudewert

Unter dem Gebäudewert versteht man den Wert eines Gebäudes ohne die Einbeziehung des Grundstückswerts, auf dem sich die Immobilie befindet. Der Gebäudewert wird nach dem § 85 des Bewertungsgesetzes (BewG) auf der Basis der durchschnittlichen Herstellungskosten berechnet. Hierfür werden die Baupreise aus dem Jahr 1958 verwendet und danach für das jeweilige Ermittlungsjahr umgerechnet. Der errechnete Wert wird um Abschreibungen reduziert, beispielsweise Abschläge aufgrund des Alters der Immobilie und eventueller Baumängel beziehungsweise um den Preis für die Beseitigung dieser Mängel. Auch Zuschläge sind möglich, wenn beispielsweise Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind. Zusammen mit dem Bodenwert wird der Gebäudewert zur Berechnung des Beleihungswertes herangezogen. Zudem ist der Gebäudewert ein entscheidender Faktor bei der Ermittlung des Verkehrswertes, also des Marktwertes, einer Immobilie.

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