Baubeschreibung
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Samstag, den 27. April 2024

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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung des geplanten Gebäudes. Der Inhalt und der Umfang einer Baubeschreibung ergeben sich durch die jeweilige Baulagenverordnung des betreffenden Bundeslandes. Allgemein müssen aber beispielsweise die Art der Bauausführung und die zum Einbau verwendeten Materialien beschrieben werden. Als Teil des Bauantrags ist die Beschreibung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Baubeschreibung findet aber auch in der Immobilienfinanzierung ihre Verwendung. So wird sie für die Unterlagen benötigt, die man beim Kreditantrag bei einem Bankinstitut vorlegen muss. Ebenfalls ist die Baubeschreibung Teil des Bauträgervertrags. Hier dient sie dazu, dass Leistungspflichten des Bauträgers detailliert dargestellt werden, wodurch sich ein eventueller Kaufinteressent einen Eindruck über die Qualität der Leistungen verschaffen kann. Zu den enthaltenen Angaben gehören beispielsweise die Beschreibungen über die Beton- und Malerarbeiten oder die Elektroinstallation.

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