09.01.2012
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Das alles ändert sich bei Immobilien in 2012
Wie jeder Jahreswechsel, ist auch der Sprung von 2011 zu 2012 mit zahlreichen Neuerungen für Vermieter und Mieter verbunden. Welche für Immobilienbesitzer relevanten Gesetze oder KfW-Förderungsprogramme sich im Einzelnen verändern oder welche Steuererhöhungen zukünftig zu beachten sind, haben wir für Sie im folgenden Text einmal kurz und bündig aufbereitet.
Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in verschiedenen Bundesländern
In 2012 werden gleich mehrere Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöhen. Das erste Glied in dieser Kette ist das Bundesland Schleswig-Holstein. Hier wurde die Steuer zum 1. Januar 2012 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Die gleiche Erhöhung wird Rheinland-Pfalz am 1. März vornehmen. Zudem ist für den kommenden Sommer auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Anhebung auf ebenfalls 5 Prozent geplant.
Wird also beispielsweise der Kauf einer Wohnung für 200 000 Euro in diesen Regionen geplant, ergeben sich Mehrkosten von jeweils 3000 Euro. In der jüngeren Vergangenheit hatten sich bereits verschiedene Bundesländer zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer entschlossen, weshalb der günstige Zinssatz von 3,5 Prozent nur noch in Bayern, Hessen und Sachsen vorzufinden ist.
Vermietung an Verwandte wird vereinfacht
Eine Erleichterung hat der Gesetzgeber für den Bereich der Vermietung an Verwandte geschaffen. Hierbei muss ab 2012 keine Prognoserechnung hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre mehr vorgenommen werden. Zu beachten ist bei diesem Thema aber, dass ein normaler Mietvertrag abgeschlossen wird und die erzielte Miete bei wenigstens 66 Prozent der ortsüblichen Miethöhe liegt, damit die Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Bisher galt hier die Grenze von 56 Prozent!
Neuerungen im Mietrecht
Auch wenn es sich bisher nur um einen Entwurf des Justizministeriums handelt, werden 2012 voraussichtlich einige Neugestaltungen des Mietrechts in Kraft treten. Dazu gehört beispielsweise, dass Mieter im Fall einer energetischen Sanierung für den Zeitraum von drei Monaten kein Mietminderungsrecht besitzen, wenn durch die Arbeiten am Gebäude der Wohnwert eingeschränkt ist. Eine andere geplante Neuregelung im Mietrecht sieht vor, dass Zwangsräumungen zukünftig vereinfacht werden sollen oder dass eine fehlende Kautionsstellung zur fristlosen Kündigung führen kann.
Strompreise steigen auch in 2012
Die Förderung der Erneuerbaren Energien führt auch im Jahr 2012 zu steigenden Strompreisen. Allerdings fällt die Erhöhung der EEG-Umlage, die von jedem Haushalt im Rahmen der Stromrechnung zu entrichten ist, im Vergleich mit den Anstiegen in den zurückliegenden Jahren geringer aus. Die auch als Ökostrom-Umlage bezeichnete Abgabe erhöht sich konkret von 3,53 auf 3,59 Cent pro Kilowattstunde. Für Immobilienbesitzer werden zudem die Netzgebühren für die Belieferung mit Strom angehoben. Hier sieht die Steigerung einen Betrag von etwa 0,75 Cent pro Kilowattstunde vor.
Veränderungen bei der Eigentumsförderung
Innerhalb des Wohneigentumsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Programmnummer 124/134 wird der maximal erhältliche Anteil der Finanzierung hinsichtlich der Gesamtkosten ab dem Jahr 2012 von ehemals 30 auf 100 Prozent erhöht. Allerdings wird gleichzeitig der Höchstbetrag der Förderung von 75 000 auf 50 000 Euro verringert. Hierdurch ergibt sich eine Verschlechterung für angehende Immobilienbesitzer, deren Kaufpreis über dem Betrag von rund 170 000 Euro liegt. Personen, die unter dieser Grenze liegen, können sich stattdessen über eine höhere Förderungsmöglichkeit freuen.
Geringere Förderung bei der Solarenenergie
Durch die zahlreichen Neubauten von privaten Photovoltaikanlagen in Deutschland, hat sich die Politik schon seit längerer Zeit zu einer Verringerung der finanziellen Förderung dieser Anlagen entschlossen. Deshalb wird auch im Jahr 2012 wieder die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien gekürzt. Genau genommen, sieht die Kürzung einen Umfang von 15 Prozent vor. Die Absenkung der Vergütung bezieht sich aber nur auf Anlagen, die ab dem Jahr 2012 ans Stromnetz gehen.
Förderumfang für Modernisierungen wird eingeschränkt
Ab Januar 2012 können Immobilienbesitzer allgemeine Maßnahmen im Bereich der Modernisierung oder Instandsetzung nicht mehr innerhalb des Programms KfW-Wohnraum Modernisieren mit der Programmnummer 141 finanzieren. Zinsgünstige Darlehen werden nur noch vergeben, wenn die baulichen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Bild © Kathrin39 - Fotolia.com
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