Steuern bei Immobilien
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Dienstag, den 19. März 2024

Steuern bei Immobilien


Beim Bau einer Immobilie müssen Sie unbedingt das Thema Steuern beachten. Beispielsweise fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung unmittelbar die Grunderwerbsteuer an das jeweilige Finanzamt an. Auch jährliche Steuern, wie die Grundsteuer auf den jeweiligen Grundstücksbesitz werden erhoben. Neben den Steuern, sollten Sie auch weitere Nebenkosten beim Kauf nicht vergessen, Stichworte hierbei sind Notarkosten und die Aufwendungen für den Grundbucheintrag. Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie ferner die Miet- oder Pachteinnahmen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuer angeben.

Immobilien und Umsatzsteuer

Beim Kauf einer Immobilie, die nicht unternehmerisch genutzt wird, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer entrichten. Ausnahmen gibt es aber trotzdem, beispielsweise wenn der Verkäufer unternehmerisch tätig ist oder der Kaufvertrag eine Umsatzsteuerpflicht vorsieht.

Grundsteuer pro Jahr

Die Grundsteuer ist eine Steuerform, die auf das Eigentum an Grundstücken erhoben wird. Die gesetzlichen Regelungen sind im Grundsteuergesetz (GrStG) festgehalten. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Denn hierbei greifen unterschiedliche Hebesätze auf den so genannten Einheitswert beziehungsweise auf den Grundsteuermessbetrag (bestimmter Promillewert des Einheitswerts), der hierauf angerechnet wird. Unterschieden werden bei der Grundsteuer zwei Arten. Die Grundsteuer A wird nur auf Agrarflächen bezogen und die Grundsteuer B muss bei bebauten und auch unbebauten Grundstücken entrichtet werden. Die Steuer fließt immer der Gemeinde zu, weshalb sie in die Kategorie der Gemeindesteuern entfällt. 

Befreiung von Grundsteuer

Einen Erlass der Grundsteuer können Sie auf Antrag erhalten, wenn beispielsweise die Kosten für eine Immobilie, die dem Denkmalschutz unterliegt, höhere Kosten als Erträge aufweist. Zudem können Vermieter immer die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, dies geschieht durch die jährliche Nebenkostenabrechnung.

Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf

Als Käufer eines Grundstücks oder auch einer Eigentumswohnung müssen Sie einmalig auch eine Grunderwerbssteuer entrichten. Diese beträgt derzeit in Deutschland 3,5 %, allerdings wird sie in der Praxis von Seiten der Bundesländer unterschiedlich hoch erhoben. Diesen steht das Steueraufkommen aus der Grunderwerbsteuer zu, sie kann aber auch an die Gemeinden transferiert werden.

Aktuell beträgt beispielsweise die Grunderwerbsteuer in Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein 5 %, während sie in Bayern, Baden-Württemberg oder auch Sachsen nur bei 3,5 % liegt. Die Steuer wird unter Umständen aber auch nicht erhoben, wenn Sie zum Beispiel das Grundstück durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, dann greift die Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Worauf Sie keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen

Falls Sie eine Immobilie erwerben, die bereits bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise eine Einbauküche enthält, dann können Sie den Wert dieser Objekte vom Kaufpreis abziehen. Allerdings müssen diese Dinge im Notarvertrag genau aufgeführt und auch mit einem realistischen Zeitwert taxiert werden, damit diese Angaben vom Finanzamt als abzüglich von der Grunderwerbsteuer anerkannt werden.

Weitere Nebenkosten beachten

Neben den erwähnten Steuerarten müssen Sie noch mit weiteren Nebenkosten beim Kauf eines Grundstücks mit oder ohne Immobilie rechnen, beispielsweise:

  • Notarkosten
  • Kosten für Grundbucheintrag (hierbei werden rund 0,5 % des Kaufpreis vom Grundbuchamt oder dem Amtsgericht veranschlagt)
  • eventuelle Maklergebühren (feste Sätze sind nicht vorhanden, durchschnittlich müssen Sie aber mit etwa 5 % rechnen, bezogen auf den Kaufpreis)

Bild © arahan - Fotolia.com

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