Altersgerecht Umbauen
Die demografische Entwicklung in Deutschland führt bekanntermaßen zu einem rasanten Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung. Die Zahlen sind mehr als deutlich, beispielsweise werden in 30 Jahren knapp 8 Millionen Menschen hierzulande über 80 Jahre alt sein, rund doppelt so viele wie heute. Gleichzeitig leben heutzutage nur die wenigstens alten Menschen in einem altersgerechten Wohnumfeld. Ein Umstand, den auch die Politik erkannt hat und durch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit finanziellen Mitteln bekämpft.
Was wird gefördert durch „Altersgerecht Umbauen“?
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert Maßnahmen zum Umbau der bisherigen Wohnung oder auch den Erwerb einer barrierereduzierten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes. Konkret werden beispielsweise die folgenden baulichen Maßnahmen finanziell unterstützt:
- Erschließungssysteme: Hierzu gehört zum Beispiel das Anlegen einer Rampe oder auch der Einbau eines Treppenlifts beziehungsweise eines Aufzugs.
- Maßnahmen innerhalb der Wohnung: Beispiele hierfür sind die Anpassungen von Wohn- und Schlafräumen, unter anderen die Verbreiterung von Türen.
- Veränderungen an Sanitärräumen: Denkbar ist bei diesem Punkt der Neubau von barrierefreien Duschen.
Fördermittel im Programm „Altersgerecht Umbauen“
Die altersgerechte Umgestaltung der eigenen vier Wände wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gefördert. Konkret durch die KfW-Bank, die die folgenden Fördermittel bereitstellt:
- zinsverbilligte Darlehen
- direkte Zuschüsse
Bedingungen für einen Zuschuss
Damit Sie einen direkten Geldbetrag beim altersgerechten Umbau erhalten, muss eine Mindesthöhe hinsichtlich der Investitionen vorliegen. Diese liegt aktuell bei einem Betrag von 6000 Euro. Die Höhe ist allerdings ebenfalls begrenzt und beträgt derzeit maximal 2500 Euro pro Wohneinheit. Einen Antrag können Sie direkt bei der KfW-Bank stellen.
Kriterien bei zinsgünstigen Krediten
Wie erwähnt sieht die KfW-Bank auch das Förderinstrument des niedrig verzinsten Kredits für Baumaßnahmen im Themenfeld „Altersgerechtes Wohnen“ vor. Hierbei werden pro Wohneinheit bis zu 50 000 Euro als Darlehen gewährt, wobei der effektive Jahreszins aktuell ab 2,07 % beträgt. Zudem wird der günstige Zinssatz bis zu 10 Jahre garantiert. Bei den Kreditlaufzeiten können Sie aus einer Spannbreite von bis zu 30 Jahren auswählen. Lukrativ ist auch, dass bis zu 5 Jahre keine Tilgung - ab jeweiligen Beginn des Kredits - erfolgen muss. Zudem fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn der Kredit vorzeitig beglichen wird. Anträge können Sie beispielsweise bei verschiedenen Banken oder Sparkassen stellen, die auch die Auszahlung der Beträge vornehmen.
Wer wird gefördert?
Anträge auf die beschriebenen Fördermittel können Eigentümer von Immobilien stellen, die die betreffenden Immobilien selbst bewohnen oder vermieten. Zusätzlich ist das Programm aber auch an Mieter gerichtet, die nach Absprache mit dem Vermieter, ihre Wohnung altersgerecht modernisieren möchten.
Was wird nicht gefördert?
Beachten müssen Sie das die Förderung nur gewährt wird, wenn Sie den Antrag vor dem Beginn der jeweiligen Arbeiten oder dem Kauf der betreffenden Wohnung beziehungsweise Gebäude stellen. Ferner werden folgende Sachverhalte ebenfalls nicht gefördert:
- Umschuldung von bereits bestehenden Darlehen
- Arbeiten an Ferien- oder Wochenendhäusern
- Flächen mit gewerblicher Nutzung
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