Baugeld
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Dienstag, den 19. März 2024

Baugeld


Unter dem Begriff Baugeld, oftmals auch als Baukredit bezeichnet, versteht man Darlehen, die ausschließlich für die Finanzierung von Immobilienkäufen oder einem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe des Baugelds ist nicht begrenzt und abhängig von der Größe der jeweiligen Immobilienunternehmung.
Verwendungsarten beim Baugeld
Wie erwähnt ist die Vergabe von einem Baugeld unmittelbar mit der Immobilienfinanzierung verknüpft. Folgende Möglichkeiten kommen für den Erhalt eines Baugelds in Frage:
  • Kauf von einem Grundstück, mit oder ohne Immobilie
  • Erwerb einer Eigentumswohnung
  • Bau einer Immobilie

Dies hat den Hintergrund, dass diese Objekte oder Grundstücke beliehen werden können und somit als Sicherheit für den Gläubiger dienen. Beispielsweise kann im Grundbuch eine Grundschuld aufgenommen werden, die als Sicherheitsleistung fungiert. 
Laufzeiten und Zinsbindung beim Baugeld
Das Baugeld weist in der Regel eine lange Laufzeit auf, die Spannbreite reicht hierbei bis zu 35 Jahre. Die Zinsbindung beim Baukredit ist stattdessen aber kürzer, beispielsweise wird sie über einen Zeitraum von 10 oder 15 Jahren vereinbart. In dieser Zeit können Sie mit einem festen Zinssatz für das Baugeld kalkulieren. Nach dem Ablauf muss der Zinssatz mit dem Kreditgeber neu verhandelt werden. Grundsätzlich gilt beim Thema Zinsbindung der Tipp, dass man in niedrigen Zinszeiten eine eher längere Zinsbindung anstreben sollte, während man in einem Hochzinsumfeld wiederum besser kürzere Zinsbindungsfristen abschließt.
Umschuldung beim Baugeld
Da die Zinsfestschreibung kürzer ausfällt als die Kreditdauer, kann man sich vor dem Ablauf dieser Frist auch nach anderen Angeboten umschauen, die eventuell einen besseren Zinssatz anbieten, verglichen mit dem bisherigen Bankinstitut. Diese Vorgehensweise der Umschuldung ist heutzutage sehr verbreitet und kann Ihren finanziellen Spielraum beträchtlich erweitern.
Eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bedenken
Beachten müssen Sie aber, dass Sie bei einer Umschuldung vor dem Ablauf der Zinsbindung an die bisherige Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, die unter Umständen den Geldvorteil des besseren Angebots wieder zunichte macht. Allerdings ist diese nur berechtigt, wenn die Laufzeit des Baugelds noch unter 10 Jahren liegt. Für Kredite mit einer Zinsbindung oberhalb dieser Grenze darf die bisherige Bank diese Entschädigungsform nicht mehr geltend machen. Eine Regelung, die auf den § 489 des BGB (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) basiert. Hierbei müssen Sie nur eine 6-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Höhe der Zinsen abhängig vom Eigenkapital
Mittlerweile können Sie auch Angebote bei den Banken entdecken, die das Baugeld auch ohne Eigenkapital vergeben. Allerdings sind diese Offerten sehr teuer und deshalb nur bedingt zu empfehlen. Grundsätzlich kann man sagen, dass von den Banken bei der Vergabe des Baugelds ein Eigenkapital von rund 20 % bezüglich der Bausumme vorausgesetzt wird. Je mehr Eigenkapital sie beisteuern können, desto geringere Zinsen können Sie zudem erhalten.
Tipps zum Baugeld
Bevor Sie sich für ein Baugeld entscheiden, sollten Sie einen fundierten Vergleich der aktuellen Angebotslage durchführen. Hierbei sollten Sie vor allem die folgenden Punkte beachten:

  • geringer Effektivzins (Dieser enthält beispielsweise den Nominalzins, die Bearbeitungs-gebühr, den Disagio oder auch mögliche Provisionen für die Kreditvermittlung.)
  • geringe Bearbeitungsgebühren
  • Vereinbarungsmöglichkeit für Sondertilgungen
  • geringe Vorfälligkeitsentschädigung

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