Energieausweis
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Ratgeber > Energieausweis
Dienstag, den 15. Oktober 2024

Energieausweis


Seit dem 1. Januar 2009 können Sie sich als Interessent einer Immobilie, beispielsweise eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder auch als eventueller Mieter, den Energieausweis vom Eigentümer vorzeigen lassen. Dieser zeigt die Energieeffizienz des Objekts an und ist angesichts ständig steigender Energiekosten natürlich sehr praktisch. Ausgenommen von der Vorzeigepflicht des Ausweises sind nur noch Gebäude, die weniger als 50 qm Fläche besitzen oder auch Baudenkmäler.
 
Was enthält der Energieausweis?
 
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der letztgenannte Ausweis wird dabei auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs für die vergangenen drei Jahre erstellt. Er ist weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis, da er auch stark vom jeweiligen Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner abhängig ist. Grundsätzlich beinhaltet ein Energiepass aber immer vier Hauptseiten und eine ergänzende fünfte Seite, die detailliert Auskunft über verschiedene Energiekennzahlen geben:
 
1. Seite: Hier finden Sie Angaben zum Gebäude, beispielsweise die Adresse, den Gebäudetyp und das Baujahr. Außerdem werden die Nutzfläche und die Anlagentechnik beschrieben.
 
2. Seite: Diese wird nur bei einem bedarfsorientierten Energieausweis ausgefüllt. Bei dieser Form des Nachweises wird der individuelle Energiebedarf der kompletten Immobilie beschrieben. Hierzu werden Kriterien wie Baumaterialien des Objekts, die Größe der Immobilie und die eingesetzte Heizungstechnik herangezogen.
 
3. Seite: Auf dieser Seite werden Verbrauchswerte beschrieben. So finden Sie beispielsweise eine Farbskala, die von grün bis rot anzeigt, welchen Energieverbrauchskennwert in kWh die Immobilie besitzt. Außerdem lässt sich anhand einer weiteren Skala ablesen, welchen Wert die Immobilie hierbei im Vergleich zu anderen Gebäuden aufweist, die einem ähnlichen Bautyp entsprechen. Auch das Verhältnis des Energieverbrauchs zu einem Passivhaus wird auf dieser Seite des Energieausweises sichtbar.
 
4. Seite: Hier lassen sich ferner Erklärungen zu bestimmten Fachbegriffen in dem Ausweis nachlesen.
 
5. Seite: Auf dieser Seite stehen Vorschläge, wie der Energiebedarf des Objekts noch weiter gesenkt werden kann. Dies beinhaltet beispielsweise Vorschläge zur Modernisierung von Heizungsanlagen oder der Hausdämmung.
 
Wo kann ich einen Energieausweis erstellen?
 
Wenn Sie als Eigentümer einen Energieausweis benötigen, können Sie beispielsweise auf die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur, kurz dena, zurückgreifen. Dort finden Sie eine Auflistung von Personen, die als Experten und beispielsweise nach § 21 der EnEV (Energieeinsparverordnung) für bestehende Gebäude einen Energieausweis ausstellen dürfen. Zu dieser Personengruppe gehören unter anderen:
 
  • Hochschulabsolventen aus den Bereichen Architektur, Hochbau oder Bauphysik
  • staatlich anerkannte  oder geprüfte Techniker aus den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik, wenn beispielsweise eine erfolgreiche bestandene Fortbildung auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens nachweisbar ist
  • Handwerksmeister, zum Beispiel aus den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau oder Installation
 
Als Einschränkung ist hierbei noch zu beachten, dass nur die erstgenannten Hochschulabsolventen, auch ausstellungsberechtigt für Nichtwohngebäude sind.
 
Gültigkeitsdauer eines Energieausweises
 
Vom Tag der Ausstellung gerechnet, besitzt der Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sollten in dieser Zeit Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist es ratsam, dass sich man als Eigentümer einen neuen Energieausweis ausstellen lässt, um diese energetischen Veränderungen zu dokumentieren. Immerhin erzielt man dadurch neben der Senkung der Energiekosten auch einen Wertzuwachs der Immobilie.
 
Kommende Neuerungen durch die EU
 
Aufgrund einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2010, deren Umsetzung in nationales Recht bis zum 9. Juli 2012 erfolgen muss, werden einige Novellierungen für den Energieausweis notwendig. Beispielsweise können Mieter oder Käufer einer Immobilie dann eine Kopie des Energieausweises bei eventuellem Vertragsabschluss auch ausgehändigt bekommen.
Bild © Marco Klaue - Fotolia.com

Anzeigen