Grunderwerbsteuer – Weitere Erhöhungen geplant
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Freitag, den 29. März 2024

17.10.2011
Grunderwerbsteuer – Weitere Erhöhungen geplant
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GrunderwerbsteuerSeit dem Jahr 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbstständig festlegen. Eine Freiheit, die von den einzelnen Ländern auch reichlich in Anspruch genommen wird. Seit der Föderalismusreform I vor fünf Jahren haben bereits neun (!) Bundesländer die Steuer erhöht. Das eigentliche Ansinnen, durch die Verlagerung der Verantwortung auf Länderebene einen Wettbewerb zwischen den Bundesländern mit dem Ziel sinkender Steuersätze zu erreichen, ist dadurch mehr als verfehlt. Schlimmer noch, weitere Erhöhungen stehen bevor, beispielsweise plant aktuell auch die neue grün-rote Regierung in Baden-Württemberg eine Anhebung. Was sind die Gründe für den Aufwärtstrend und wann muss man die Steuer bezahlen?
 
Grunderwerbsteuererhöhungen in 2011
 
Nicht weniger als sechs Bundesländer haben im laufenden Jahr die Grunderwerbsteuer heraufgesetzt. Das letzte Glied dieser Kette war Nordrhein-Westfalen, das zum 1. Oktober 2011 die Steuer von 3,5 auf 5 Prozent anhob. Davor haben aber auch schon die folgenden Länder die Grunderwerbsteuer dieses Jahr erhöht:
 
• Brandenburg (5 %)
• Bremen (4,5 %)
• Niedersachsen (4,5 %)
• Saarland (4,0 %)
• Thüringen (5,0 %)

 

Für das kommende Jahr planen zudem die beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf jeweils 5 Prozent. Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer beliefen sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 5,3 Milliarden Euro. Hierdurch ergibt sich eine Steigerung zum vorherigen Jahr um rund 400 Millionen Euro. 
 
Gründe für Anstieg der Grunderwerbsteuer
 
Warum gehen die Bundesländer nun den Weg einer ständigen Anhebung der Grunderwerbsteuer? Eigentlich würde man meinen, dass sie versuchen, durch niedrigere Steuern die Ansiedlung von jungen Familien oder Unternehmen zu fördern. Der Grund ist etwas kompliziert und liegt in der Struktur des Länderfinanzausgleichs. Dort wurde festgeschrieben, dass Länder, die ihre Steuern senken und dadurch weniger Einnahmen erzielen, im Gegenzug diesen Verlust nicht durch einen höheren Finanzausgleich kompensieren dürfen. Ein Land darf sich also die Steuerverluste nicht durch andere Bundesländer finanzieren lassen. So werden zur Bestimmung der Steuerkraft der Grunderwerbsteuer die Einnahmen der Bundesländer um die Unterschiede bereinigt, die sich aus den unterschiedlichen Steuerhöhen ergeben. Statt den tatsächlichen Einnahmen, wird von einem Durchschnittssatz ausgegangen.

 
Dies bedeutet, dass Länder, die die Steuer senken, die Verluste selber bestreiten müssten. Mehreinnahmen durch eine erhöhte Steuer werden stattdessen nicht über den Länderfinanzausgleich wieder einkassiert. Dies führt zu der aktuellen Situation, dass sich viele Bundesländer zu einer Erhebung entschließen. Bundesländer, welche die Steuer nicht erhöhen, wird im Rahmen des Finanzausgleichs somit mehr Steueraufkommen berechnet, als sie eigentlich erzielen. Damit diese Spirale der Aufwärtsbewegung gestoppt wird, müsste diese Regelung im Bezug auf die Grunderwerbsteuer des Länderfinanzausgleichs geändert werden.
 
Wann zahle ich die Grunderwerbsteuer, wann nicht?
 
Die Steuer wird in Deutschland immer beim Erwerb von einem Grundstück fällig. Dafür werden gemäß dem § 9 Absatz 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) bei einem Kauf verschiedene Kostenfaktoren als Bemessungsgrundlage herangezogen. Beispielsweise zählen hierzu der vereinbarte Kaufpreis oder eventuell übernommene Verbindlichkeiten. Allerdings gibt es Szenarien, bei denen die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt werden muss. Dies gilt unter anderen für den Fall, dass der Grunderwerb unter Ehegatten stattfand oder zwischen Eltern und deren Kindern. Auch ein Grunderwerb durch Todesfall wird nicht mit der Steuer belegt. Zudem wird die Steuer erst aber einer Bemessungsgrundlage von 2500 Euro erhoben.
 
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer, Verkäufer oder Käufer?
 
Die Frage nach dem Steuerpflichtigen beim Grundstückverkauf hängt von den Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien ab. Diese können im Kaufvertrag festlegen, wer die Steuer zu entrichten hat. Wenn hierzu im Kaufvertrag keine Angaben gemacht werden, tritt in der Praxis das Finanzamt als erstes an den Käufer des Grundstücks heran, um die Steuer zu erheben. Sollte der Käufer nicht zahlen, kann danach aber auch der Verkäufer zur Kasse gebeten werden. Denn das Gesetz sieht die beiden Vertragsparteien als Gesamtschuldner an.
 
Geschichte wiederholt sich...
 
Die derzeitige Situation rund um die Grunderwerbsteuer ist nicht befriedigend. Durch die ständigen Erhöhungen ist davon auszugehen, dass auch die Anzahl von Befreiungsmöglichkeiten wieder zunimmt. Eine Entwicklung, die zu mehr Bürokratie führt, statt sie zu verringern. Unverständlich, denn eigentlich wurde die Grunderwerbsteuer ehemals im Jahr 1983 von sieben auf zwei Prozent gesenkt, um gleichzeitig alle Befreiungsrichtlinien abzuschaffen. Zwar wurde die Steuer im Jahr 1997 wieder auf 3,5 Prozent angehoben, um so die Steuerausfälle aus der Abschaffung der Vermögenssteuer auszugleichen, doch der damalige Ansatz der Vereinfachung war natürlich richtig. Leider scheint es nun, dass fast dreißig Jahre später diese positive Idee wieder zunichte gemacht wird. 

Bild Bescheid Grunderwerbsteuer © Bernd_Leitner - Fotolia.com


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