Restschuldversicherung
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Dienstag, den 19. März 2024

Restschuldversicherung


Unter einer Restschuldversicherung versteht man eine Versicherungsform, bei der ein Kreditnehmer oder auch dessen Angehörige im Fall des Todesfalls bezüglich der Kreditforderungen abgesichert werden. Ebenfalls ist man hierbei abgesichert, wenn man unverschuldet arbeitslos oder ernsthaft krank wird. Mitunter wird sie auch als Restkreditversicherung bezeichnet.

Unterschiedliche Zahlabläufe bei Restschuldversicherung

Der Ablauf bei einer Restschuldversicherung sieht vor, dass beim Eintritt einer der genannten Risiken während der Kreditlaufzeit die Versicherung die noch offenen Raten übernimmt. Wenn der Kreditnehmer verstirbt wird die Restschuld nicht in Raten sondern durch eine einmalige Zahlung übernommen. Häufig wird die Restschuldversicherung an den eigentlichen Kredit gekoppelt. Wenn die Versicherung vom Kreditgeber als obligatorisch für die Kreditvergabe angesehen wird, müssen die Kosten in den Effektivzins mit einberechnet werden.

Karenz- und Wartezeit beachten

Als Versicherter müssen Sie bei einer Restschuldversicherung beachten, dass die Verträge eine so genannte Karenzzeit beinhalten. Diese hat für Sie zur Folge, dass der jeweilige Schutz durch die Versicherung erst zum Tragen kommt, wenn der Leistungsanspruch eine gewisse Mindestzeit andauert. Neben dieser Ausschlussfrist ist auch die „Wartezeit“ bei einer Restschuldversicherung von Bedeutung, hierbei gilt wiederum, dass der Versicherungsschutz nicht sofort gilt, sondern erst nach einer bestimmten Zeitspanne nach Vertragsabschluß.

Einfluss von Vorerkrankungen auf Restschuldversicherung

Bei einer Restschuldversicherung ist es nicht notwendig eine gesundheitliche Prüfung durchführen zu lassen. Aber bei den meisten Anbietern sehen die Verträge vor, dass etwaige Vorerkrankungen in den ersten beiden Versicherungsjahren nicht anerkannt werden als Leistungsfall. Dies gilt sowohl für Erkrankungen als auch für den Fall, dass der Versicherte an einer Vorerkrankung verstirbt.

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