Neues KfW-Förderprogramm für denkmalgeschützte Häuser
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Donnerstag, den 18. April 2024

25.01.2012
Neues KfW-Förderprogramm für denkmalgeschützte Häuser
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Förderprogramm für denkmalgeschützte HäuserPositive Neuigkeiten kommen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So wird die Bank ab dem 1. April 2012 ein neues Programm mit dem Namen „KfW-Effizienzhaus Denkmal” auflegen. Hierdurch soll die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei denkmalgeschützten Gebäuden und bei Häusern mit einer besonders erhaltenswerten Bausubstanz verbessert werden. Welche Punkte man bei der Antragstellung beachten muss und wie das Programm im Einzelnen ausfällt, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.
 
Geringere Wärmedämmung ist kein Ausschlussgrund mehr
 
In der Vergangenheit war es für Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie bei Sanierungsvorhaben kaum möglich eine Förderung für mehr Energieeffizienz zu erhalten, da beispielsweise die Fassade des Gebäudes aus Gründen des Denkmalschutzes nicht durch eine Wärmedämmung entstellt werden sollte. Ohne die verbesserte Dämmung waren aber keine Fördermittel erhältlich, da der Wert zum Transmissionswärmeverlust, also zur Luftdichte der Gebäudehülle, für eine finanzielle Unterstützung zu hoch ausfiel.
 
Mit der neuen Programm-Linie „KfW-Effizienzhaus Denkmal” werden nun auch ökologische Sanierungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, ohne dass die Wärmedämmung als mögliches Ausschlusskriterium herangezogen wird. Hierzu gibt es keine starren Vorgaben mehr. Stattdessen reicht es aus, lediglich die möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Reduzierung der Transmissionswärmeverluste führen.
 
Wichtig ist aber, dass der jährliche Primärenergieverbrauch verringert wird. Hierbei handelt es sich um den Energieaufwand, der im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres zum Beispiel für das Heizen oder die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. 
 
Wie sehen die Vorgaben konkret aus?
 
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise der Einbau einer neuer Heizung oder neuer Fenster, müssen zwar ein gewisses Niveau erreichen, dabei lockert die KfW jedoch die Vorgaben. Um die Förderung zu erhalten, wird das entsprechende Objekt weniger streng bewertet als herkömmliche Gebäude.
 
So kann die Immobilie den als Kriterium für die Förderung herangezogenen EnEV-2009-Standard für Neubauten um 60 Prozent überschreiten und erhält trotzdem die gleiche Förderungshöhe, die ansonsten für Gebäude gewährt wird, die dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen und die den erwähnten EnEV-Standard nur um 15 Prozent überschreiten dürfen.
 
Die Abkürzung EnEV bezieht sich auf die Energieeinsparverordnung, die seit 2002 in Deutschland in Kraft ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst und zusammengefasst hat.
 
Wie wird gefördert?
 
Die Palette an Förderinstrumenten wird ähnlich gestaltet sein, wie bei den bisherigen KfW-Programmen im Bereich der energetischen Sanierung. Erhältlich sind:
 
  • zinsgünstige Kredite  
  • Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse
  • Zuschuss für Baubegleitung durch einen Sachverständigen (eventuell wird die Bauberatung auch verpflichtend gestaltet)
 
Was ist mit KfW-Effizienzhaus gemeint?
 
Bei dem bereits erwähnten KfW-Effizienzhaus handelt es sich um eine Kategorisierung, die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. Die jeweilige Zahl hinter dem Begriff bezeichnet, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau sein darf, damit man die entsprechende Förderung erhält. Je kleiner die Zahl ist, desto besser ist das Energieniveau des Gebäudes und umso höher fällt auch die Förderung aus, beispielsweise beim Tilgungszuschuss.

 
Bestätigung von Kommune kann notwendig sein
 
Die Förderung erstreckt sich nicht nur auf offizielle Baudenkmäler sondern auch auf Gebäude, die baukulturell als bedeutsam angesehen werden. Schätzt man seine Immobilie zur letztgenannten Gruppe als zugehörig ein, muss man beachten, dass dies von der jeweiligen Kommune bestätigt werden muss.
 
Förderung für Energieeffizienz wird allgemein ausgebaut
 
Insgesamt wird die Bundesregierung im Jahr 2012 1,5 Milliarden Euro für die beiden Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ zur Verfügung stellen. Die Mittel stammen auf dem Energie- und Klimafonds und der Betrag stellt eine deutliche Erhöhung zum vergangenen Jahr dar, als sich die Fördersumme noch auf 900 Millionen Euro belief.
 
Fazit
 
Der neue Programmbaustein der KfW stellt eine echte und notwendige Verbesserung für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien oder besonders schützenswerter Bauobjekte dar. Die Entscheidung, diese Gebäude vereinfacht zu fördern ist ein guter Kompromiss, der die Bedürfnisse von Denkmalschutz und Energieeffizienz besser miteinander in Einklang bringt. Die Zeiten, in denen beispielsweise historische Backsteinhäuser in norddeutschen Städten hinter unschönen Klinkerimitaten immer stärker verschwanden oder auf energetische Baumaßnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden gleich ganz verzichtet wurde, gehen damit hoffentlich bald zu Ende.

Bild Denkmal Schild © Martina Berg - Fotolia.com


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