Neuregelung der Trinkwasserverordnung
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Freitag, den 29. März 2024

14.11.2011
Neuregelung der Trinkwasserverordnung
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Am 1. November 2011 ist die geänderte Trinkwasserverordnung (Trinkwv) in Deutschland in Kraft getreten. An Neuerungen hält sie vor allem den Punkt parat, dass Immobilienbesitzer das Trinkwasser ab einer bestimmten Tankgröße im Mietshaus einmal im Jahr auf Legionellen hin untersuchen müssen. Außerdem führt Deutschland mit der aktuellen Verordnung als erstes Land der Europäischen Union einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein.
 
Auf wen zielt die neue Regelung ab?
 
Von der Verpflichtung, die Legionellenkonzentration im Trinkwasser zu kontrollieren, sind vor allem Mehrfamilienhäuser und deren Vermieter betroffen. Bisher waren nur Gebäudebetreiber, die in ihren Immobilien Wasser an die Öffentlichkeit abgeben, zu dieser Überprüfung verpflichtet. Laut der Novelle der Trinkwasserverordnung gilt nun ein so genannter technischer Maßnahmenwert, der bei 100 KBE („koloniebildende Einheiten“) pro 100 Milliliter Wasser liegt. Kommt es zu einer Überschreitung oder zum Erreichen dieses Wertes, kann das Gesundheitsamt eine Feststellung der Ursache verlangen.
 
Konkret gilt die Überprüfung für Anlagen, die eine Warmwasseraufbereitung mit einem Tankmindestvolumen von 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Wasser besitzen. Wobei letztgenannte Literangabe sich auf das Wasser bezieht, das nicht ständig zirkuliert, also zeitweise in der Leitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle steht. Gasthermen und Durchlauferhitzer in Wohnungen sind von der Überprüfung nicht betroffen. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser ändert sich durch die Neuregelung der Verordnung nichts. Als ersten Schritt der Umsetzung der neu gestalteten Trinkwasserverordnung müssen Hauseigentümer die jeweiligen betroffenen Wasserspeicher beim Gesundheitsamt anmelden.

Grenzwerte Trinkwasser
 
Was sind Legionellen?
 
Auch wenn die Neuregelung zusätzliche Kosten verursachen wird, der Ansatz, die Qualität des Trinkwassers in diesem Punkt strenger zu kontrollieren, ist sinnvoll. Denn Legionellen sind zwar beim Trinken des Wassers nur selten gesundheitsgefährdend, doch können sie beispielsweise beim Duschen eingeatmet werden, wenn sie sich in feinen Wassertropfen auflösen. Gelangen sie hierbei in die Lunge, können sie eine sehr ernste Erkrankung, die Legionellose (oft auch Legionärskrankheit) auslösen, wobei gerade Menschen mit einem angegriffenen Immunsystem gefährdet sind.
 
Die stäbchenförmigen Bakterien vermehren sich besonders gut in Wasser mit einer Temperatur zwischen 25 und 45 Grad Celsius und einer geringen Fließgeschwindigkeit. Da heutzutage aus energiesparenden Gründen das Wasser in den Anlagen oftmals nicht mehr über 60 Grad Celsius erhitzt wird, die Temperaturschwelle bei der die Legionellen absterben, wurde die regelmäßige Überwachung aus gutem Grund in die Trinkwasserverordnung übernommen.
 
Wie wird die Überprüfung durchgeführt?
 
Um das Trinkwasser zu untersuchen, werden an unterschiedlichen Stellen der Wasseranlage, beispielsweise direkt vor und hinter dem Wasserspeicher, Stichproben entnommen und von spezialisierten Laboren analysiert. Welche Unternehmen für die Untersuchung beauftragt werden können, lässt sich mittels des Landesgesundheitsministeriums ermitteln. Wichtig dabei ist, dass die Ergebnisse der Untersuchung spätestens zwei Wochen nach dem Entnahmetag beim lokalen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Außerdem müssen die Original-Prüfberichte vom Vermieter 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
 
Für den Bau und den Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungsanlagen gelten zudem ab sofort verbindliche technische Vorgaben. Eine Neuerung, die darauf abzielt, dass unter anderem keine Materialien mehr verwendet werden, aus denen sich Stoffe lösen können, die die Gesundheit gefährden. 
 

Kostenübernahme noch strittig
 
Die finanziellen Aufwendungen für die Trinkwasserüberprüfung werden sehr wahrscheinlich ganz oder teilweise von den Vermietern auf die Mieter umgelagert. Wie hoch diese Umlage im Einzelfall  ausfällt, kann nur schwer beziffert werden. Denn neben den Kosten für die Proben, kann es durchaus sein, dass in vielen Gebäuden erst einmal die notwendigen Wasserentnahmestellen geschaffen werden müssen. Dabei entstehen zwar einmalige, dafür aber durchaus hohe Kosten. Für die Proben sind für ein Mietshaus mit mehreren Parteien wiederum mehrere hundert Euro pro Jahr als Kostenschätzung realistisch.
 
Ein weiterer Kostenfaktor also, der in den zukünftigen Nebenkostenabrechnungen der Mieter wohl auftauchen wird. Allerdings gibt es hierüber noch Streit, so vertritt beispielsweise der Deutsche Mieterbund die Rechtsmeinung, dass diese neuen Untersuchungskosten nicht auf die Mieter umgelagert werden können. Zu erwarten ist, dass sich in nicht allzu ferner Zukunft die ersten Gerichte mit dieser Frage beschäftigen werden...
 
Politik wankt schon wieder
 
Kaum ist die neue Trinkwasserverordnung eingeführt, so mehren sich aber auch schon wieder die Anzeichen, dass zumindest die jährliche Überprüfung der Wasseranlagen auf Legionellen wieder zurückgenommen wird. So ließ eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums kürzlich verlauten, dass eine Fristverlängerung auf drei Jahre geplant wird. Der Grund ist sicherlich die Überlastung der Gesundheitsämter, die für die Bearbeitung der Analysen einfach zu wenig Personal haben.
 
Doch auch wenn das Intervall für die Überprüfungen eventuell wieder verlängert wird, an der grundsätzlichen Neuausrichtung der stärkeren Kontrolle des Trinkwassers auf Legionellen wird sich nichts mehr ändern. Eine Entscheidung, die im Sinne eines besseren Schutzes der Gesundheit zu begrüßen ist!
Bild Mitte © Carmen Steiner - Fotolia.com


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