Immobilienkauf per Makler – Test.de zeigt wichtige Punkte auf
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Dienstag, den 16. April 2024

Immobilienkauf per Makler – Test.de zeigt wichtige Punkte auf

04.01.2012 - Immobilienkauf per Makler – Test.de zeigt wichtige Punkte auf

Wer eine Immobilie erwerben möchte, hat dazu mittlerweile sehr viele Möglichkeiten. Klassischerweise läuft so etwas über einen Makler, der für die erfolgreiche Vermittlung letztlich eine recht hohe Provision erhält. Da der Bereich der Maklerprovisionen recht kompliziert und unübersichtlich erscheint, wurde nun auf „test.de“ ein Bericht veröffentlicht, der diese Thematik etwas genauer beleuchtet. Demnach kann die Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14% des Immobilienpreises betragen, was wirklich enorm ist. Gesetzliche Vorschriften zur Berechnung der Provision existieren nicht, so dass das Honorar für den Vermittler frei verhandelbar ist. Wie groß der Verhandlungsspielraum ist, hängt dabei von der Marktsituation ab, denn bei hoher Nachfrage müssen die potenziellen Käufer die Provision oftmals allein bezahlen, wohingegen sich in weniger begehrten gebieten die beiden Vertragsparteien die Kosten teilen, heißt es weiter.
Die Qualität von Maklern ist höchst unterschiedlich
Da für die Tätigkeit als Makler in Deutschland aktuell kein Qualitätsnachweis erforderlich ist, fällt die Beratung oftmals höchst unterschiedlich aus. Deshalb ist es laut dem Bericht vor allem beim Kauf einer Eigentumswohnung sehr wichtig, dem Makler alle anfallenden Fragen zu stellen. Man wird dadurch Teil einer Eigentümergemeinschaft und benötige entsprechende Unterlagen wie die Teilungsurkunde und auch die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft, um Informationen über Stimmrechte und regelmäßige Kosten zu bekommen. Darüber hinaus sei es ratsam, sich die jüngsten Betriebskostenabrechnungen zeigen zu lassen, heißt es weiter.
Provisionsfreie Angebote können versteckte Kosten enthalten
Sollten Makler mit provisionsfreien Vermittlungen werben, muss dies laut Jens Zimmermann, Sprecher des Immobilien­verbandes Deutsch­land für die Region Sachsen und Sachsen-Anhalt, noch längst nicht der Fall sein. Oftmals könne man dann davon ausgehen, dass der Makler die Provision in den Kaufpreis eingerechnet habe und später sein Geld vom Verkäufer erhalte. Makler stehen zudem in der Pflicht, bekannte Mängel ungefragt aufzuzeigen, da sie ansonsten haftbar gemacht werden können. In einem entsprechenden Gerichtsurteil wurde bereits ein Makler zur Rückzahlung der Provision und des Kaufpreises verurteilt, weil er den Käufern Schäden am Dachstuhl verheimlicht hatte (OLG Hamburg, Az. 13 U 27/10). Trotzdem ist der Makler nicht verpflichtet, die Angaben des Verkäufers zu prüfen, sondern er darf annehmen, dass diese richtig sind.
Maklerprovisionen werden erst bei einem Maklervertrag fällig
Ein anderer problematischer Punkt besteht laut dem Bericht auf „test.de“ in der Frage, wann eigentlich eine Maklerprovision fällig wird. Dies sei erst dann der Fall, wenn ein Maklervertrag in Kraft getreten ist. Dafür muss der Makler ein Angebot gemacht haben und die Höhe sowie die Fälligkeit der Provision klar angegeben haben. Darüber hinaus muss der Käufer das Angebot angenommen haben, was durch die Frage nach weiteren Leistungen geschehe, wird erklärt. Betreuen mehrere Makler eine Immobilie, sei ein Wechsel nach der ersten Objektführung oftmals nicht sinnvoll, weil sonst die Gefahr bestehe, dass zwei Makler Provisionen berechnen wollen, hieß es weiter.
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