Gebühren auf einem Kreditkonto müssen nicht bezahlt werden
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Freitag, den 19. April 2024

Gebühren auf einem Kreditkonto müssen nicht bezahlt werden

08.06.2011 - Gebühren auf einem Kreditkonto müssen nicht bezahlt werden

Auf einem Darlehenskonto für einen normalen Ratenkredit oder auch einen Immobilienkredit fielen in der Vergangenheit bei vielen Banken Gebühren für die Kontoführung an. Dies ist nach einem BGH-Urteil vom 07.06.2011 (Az.: XI ZR 388/10) nicht mehr zulässig, denn ein solches Konto bietet für den Kunden keine wirkliche zusätzliche Leistung, sondern dient lediglich Abrechnungszwecken der Bank, so dass keine Gebühr dafür vereinbart werden dürfe, zitiert „test.de“ die Urteilsbegründung.

Viele Kunden dürfen ihre Gebühren zurückfordern

Das Urteil hat jedoch nicht nur für Neuverträge Gültigkeit, sondern wird für die Banken auch rückwirkend weitreichende Folgen haben. So können Kunden innerhalb der dreijährigen Frist für Rückerstattungen die Gebühren zurückfordern, wobei noch nicht ganz klar ist, wann die Verjährungsfrist beginnt. Im schlechtesten Fall kann man davon ausgehen, dass entsprechende Ansprüche aus dem Jahr 2008 aktuell verjähren. Wer also in den letzten Jahren einen Darlehensvertrag in Anspruch genommen und für die Kontoführung Gebühren gezahlt hat, kann diese unter Umständen zurückfordern und somit Geld einsparen. In dem Bericht von „test.de“ wird zudem auf einen Musterbrief verweisen, den die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung stellt, um unkomplizierter seine Rückerstattungsansprüche geltend machen zu können.

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