Sicherheiten
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Dienstag, den 16. April 2024

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Sicherheiten

Sicherheiten, die oftmals von einer Bank als Bedingung für die Vergabe eines Darlehens verlangt werden, gibt es in sehr unterschiedlichen Formen. Grundsätzlich können Banken aber selbstständig entscheiden, ob sie für ein bestimmtes Darlehen eine Sicherheit verlangen, da es keine gesetzliche Pflicht hierzu gibt. Die Sicherheiten, die von den Banken in der Regel akzeptiert werden, weisen trotz ihrer unterschiedlichen Formen einige Gemeinsamkeiten auf, beispielsweise sollten sie eine geringe Wertschwankung während der Kreditlaufzeit aufweisen. Zudem legen die Banken großen Wert darauf, dass die Sicherheiten relativ zeitnah in Geld umwandelbar sind. Zudem dürfen die banküblichen Sicherheiten keine Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers besitzen. Eine sehr gängige Form der Sicherheit bei einem Darlehen sind die Grundpfandrechte, wie beispielsweise Grundschuld oder Hypothek. Außerdem werden Bürgschaften zu den Sicherheiten bei einem Darlehen gezählt. Hierbei gibt eine dritte Person die Zusage ab, dass sie bei einem Zahlungsausfall des Schuldners, die finanziellen Forderungen von Seiten des Kreditgebers übernimmt. Die Bürgschaft wird beispielsweise immer dann von den Banken verlangt, wenn die Bonität eines Antragstellers für ein Darlehen als nicht ausreichend betrachtet wird. Eine weitere Art der banküblichen Sicherheiten sind Lohn- und Gehaltsabtretungen oder wenn Ansprüche aus Versicherungsleistungen abgetreten werden, beispielsweise aus einer Risiko-Lebensversicherung.

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