Schätzgebühren
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Dienstag, den 12. November 2024

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Schätzgebühren

Bei der Ermittlung des Beleihungswerts fallen immer auch Schätzgebühren an, die im Zusammenhang mit dem Wertgutachten entstehen. Die Immobilienschätzung ist wichtig, da sich die Banken hierdurch über den Wert des Gebäudes vergewissern können und somit darüber, ob die Sicherheit für das gewünschte Darlehen ausreicht. Im Durchschnitt belaufen sich die Schätzkosten auf einen Betrag von bis zu einem Prozent der jeweiligen Darlehenssumme. Früher wurde die Schätzgebühr von den Banken an die Kunden weitergegeben. Diese Vorgehensweise ist nach mehreren Gerichtsurteilen, beispielsweise vom Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2009, nicht mehr zulässig. Vertragsklauseln, die die Übernahme dieser Kosten für den Kunden vorsahen, sind somit nicht mehr gestattet. Das Gericht argumentierte, dass die Schätzgebühren ausschließlich aufgrund des Interesses der Banken entstehen, um so wie erwähnt das Kreditrisiko besser abschätzen zu können. Trotz der Gerichtsbeschlüsse erheben aber immer noch diverse Banken die Schätzgebühren für ihre Kunden, weshalb man auf diesen eventuell vorhandenen Vertragspunkt besonders achten sollte. Wenn man wiederum bereits eine Schätzgebühr entrichtet hat, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, sich diese Kosten zurückerstatten zu lassen. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist am 31. Dezember des Jahres beginnt, in dem man Kenntnis von der rechtlichen Sachlage zur Schätzgebühr erlangt hat.

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