Rückgewähransprüche
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Donnerstag, den 18. April 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Rückgewähransprüche

Die Rückgewähransprüche sind eine Bezeichnung für den Anspruch eines Grundstückseigentümers, dass bei einer vollständigen Bezahlung eines Darlehens die Grundschuld, die als Sicherheit im Grundbuch eingetragen wurde, wieder gelöscht wird. Durch die Löschung der Grundschuld ist der Eigentümer in der Lage, das Grundstück leichter weiter zu verkaufen, da ein Käufer nun keine finanziellen Verpflichtungen mit erwirbt. Auch eine erneute Beleihung des Grundstücks ist nach der Durchsetzung der Rückgewähransprüche wieder einfacher und zu besseren Zinskonditionen zu erhalten. Wenn mehrere Grundschulden auf einem Grundstück lasten, kommt es oftmals auch zur Abtretung von Rückgewährsansprüchen. Hierbei sichern sich nachrangige Gläubiger ein Aufrücken im Rang, wenn die erste Grundschuld getilgt ist. Dies hat den Hintergrund, dass der Grundstückseigentümer ansonsten das Recht hätte, auf die abbezahlte Grundschuld im ersten Rang erneut ein Darlehen aufzunehmen, während die anderen Gläubiger somit weiterhin nachrangig blieben. Im Fall einer Zwangsvollstreckung werden die nachrangigen Gläubiger bekanntermaßen erst mit ihren finanziellen Forderungen aus dem Verkaufserlös bedacht, wenn der vorherige Rang befriedigt wurde. So erklärt sich das Interesse der nachrangigen Gläubiger an einer Abtretung der Rückgewähransprüche und einem Aufrücken im Rang.

zum Lexikon

Anzeigen