Restschuld
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Dienstag, den 12. November 2024

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Restschuld

Unter der Restschuld versteht man den Betrag eines Kredits, der zu einem bestimmten Zeitpunkt der Laufzeit des Kredits noch nicht zurückbezahlt beziehungsweise getilgt ist. Wie hoch die Restschuld zu einem gewählten Datum der Kreditlaufzeit ausfällt, lässt sich mit einem Tilgungsplan feststellen. Wichtig ist die Restschuld beim Ablauf der Sollzinsbindung, denn hierbei gibt sie an, wie hoch der restliche noch zu tilgende Kreditbetrag ausfällt. Wenn die Bindung der Zinshöhe abläuft, kann man sich entweder für eine Prolongation beim bisherigen Kreditgeber entscheiden oder man wählt den Weg einer Umschuldung. Bei einer Umschuldung nimmt man bei einem anderen Anbieter einen Kredit auf, dessen Höhe dem Umfang der Restschuld bei der bisherigen Bank entspricht. Dadurch kann man den alten Kredit, also die Restschuld ablösen. Die Umschuldung bietet sich immer dann als sinnvolles Instrument an, wenn der neue Anbieter bessere Zinskonditionen offeriert. Um seine Angehörigen gegen das finanzielle Risiko einer Übernahme der Restschuld beispielsweise im Falle des eigenen Todes oder eines Unfalls abzusichern, kann man zudem eine Restschuldversicherung abschließen. Dieses Versicherungsprodukt wird oftmals auch als Restkreditversicherung bezeichnet.

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