Lexikon
Realkredit
Ein Realkredit ist eine spezielle Darlehensform, bei der die Sicherheiten in Form von beweglichen oder unbeweglichen Dingen gestellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer dinglichen Sicherung durch Sach- oder Vermögenswerte. Der Realkredit wird deshalb mitunter auch als Sachkredit bezeichnet. Unter beweglichen Sicherheiten zählt man beispielsweise das Pfandrecht an beweglichen Dingen wie Wertapieren oder Schmuck. Auch die Sicherungsübertragung von Fahrzeugen oder Maschinen wird als bewegliche Sicherheit gewertet. Von unbeweglichen Sicherheiten spricht man wiederum bei einer Hypothek oder einer Grundschuld auf Immobilien und Grundstücke. Oftmals besitzt ein Realkredit eine vergleichsweise hohe Kreditsumme und eine lange Laufzeit. In der Praxis lassen sich in der Regel Angebote für einen Realkredit mit einer Kreditdauer von bis zu 30 Jahren entdecken. Da der Realkredit auf dem Pfandbriefgesetz basiert, muss man beachten, dass die Beleihungsgrenze bei der Aufnahme einer Hypothek oder einer Grundschuld nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes betragen darf. Zudem müssen bei einem Realkredit weitere Vorgaben erfüllt sein, damit diese Form des Kredits gewährt werden kann. Beispielsweise muss die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet worden sein und der Wert der Immobilie muss regelmäßig überprüft werden. Diese Überprüfung muss zum Beispiel bei Wohnimmobilien mindestens aller drei Jahre erfolgen.
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