Katasteramt
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Freitag, den 29. März 2024

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Katasteramt

Das Katasteramt ist ein Teil der Baubehörde. Heutzutage wird es oftmals als Vermessungsamt oder als Amt für Geoinformation und Vermessung bezeichnet. Die Aufgabe des Katasteramts ist es Gebäude und Grundstücke zu kartieren. Hierfür werden Flurkarten angefertigt, die auch als Kataster bezeichnet werden, wodurch sich der ursprüngliche Name der Behörde ergab. In den Flurkarten sind die Flurstücke anhand ihrer Lage, Größe und Nutzung aufgelistet. In den Beschreibungen zu den Flurstücken sind unter anderem die Namen der Eigentümer und die Fläche in Quadratmetern vermerkt. Diese Angaben befinden sich in den Katasterbüchern. Die Katasterpläne sind unabdingbar für angehende Bauherren, da nur auf der Basis dieser Angaben ein Bebauungsplan entwickelt werden kann. Der Katasterplan ist zudem ein Dokument, das bei einem Bauantrag beigefügt sein muss. Die Vermessungen für die Pläne, dürfen nur durch öffentliche bestellte Vermessungsingenieure oder Ämter durchgeführt werden. Sollten sich Katasterunterlagen ändern, müssen diese Neuerungen dem Grundbuchamt mitgeteilt werden.

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