Freistellungserklärung
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Freitag, den 19. April 2024

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Freistellungserklärung

Unter dem Begriff der Freistellungserklärung versteht man eine Erklärung der Bank des Bauträgers, dass eine einzelne Wohnung, die bereits verkauft ist, nicht mehr unter die Globalgrundschuld des Bauträgers fällt. Der Hintergrund ist dabei, dass ein Bauträger zur Finanzierung einer Immobilie, mit mehreren später zu verkaufenden Eigentumswohnungen, in der Regel einen Kredit aufnehmen muss. Hierfür wird der Bank als Sicherheit eine Globalgrundschuld auf die Immobilie gegeben. Die Grundschuld sichert die Bank für den Fall einer Insolvenz des Bauträgers ab. Die Globalgrundschuld gilt für alle Wohnungen des Gebäudes. Kauft nun eine Person eine Eigentumswohnung, wird die Globalgrundschuld für die Wohnung dahingehend gelöscht, dass für die betreffende Wohnung eine Freistellungserklärung von Seiten der Bank abgegeben wird. Der Eigentümer der Wohnung muss danach nicht mehr befürchten, dass die Bank einen Zugriff auf diese Wohnung erhält, falls der Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

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