Einkommensnachweise
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Freitag, den 13. Dezember 2024

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Einkommensnachweise

Einkommensnachweise geben Auskunft über die finanzielle Bonität einer Person. Benötigt werden Einkommensnachweise beispielsweise bei der Antragstellung für ein Darlehen. Daneben ist der Nachweis aber auch bei bestimmten behördlichen Gängen notwendig, unter anderen bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen. Zudem sind die Einkommensnachweise in der Regel auch bei der Aufnahme eines Mietvertrags vorzulegen. Der Umfang der Einkommensnachweise bei einer Kreditaufnahme fällt von Bank zu Bank verschieden aus. In der Regel muss man als angestellt arbeitende Person aber immer wenigstens die letzten drei monatlichen Gehaltsabrechnungen, eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers und den Arbeitsvertrag vorlegen. Für Selbstständige gilt wiederum, dass die Einkommensnachweise beispielsweise Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Jahre beinhalten müssen. Zudem kann es auch sein, dass man eine so genannte Betriebswirtschaftliche Auswertung abgeben muss, in der die aktuelle finanzielle Lage der Firma ersichtlich wird. Weitere Einkommensarten lassen sich zudem durch Wertpapierabrechnungen, Rentenbescheide oder Mietverträge belegen.

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