Deckungshypothek
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Donnerstag, den 18. April 2024

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Deckungshypothek

Eine Deckungshypothek dient vor allem als Sicherheit für die von Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe. Hierbei darf das Darlehen aber die Grenze von 60 Prozent des Beleihungswerts nicht überschreiten. Außerdem gilt eine Beschränkung für die Herausgabe von Pfandbriefen durch die Hypothekenbanken. So dürfen die emittierten Pfandbriefe einer Hypothekenbank in ihrer Gesamthöhe zu keinem Zeitpunkt über dem Nennwert der Hypotheken und deren Zinsertrag liegen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer so genannten ordentlichen Deckelung. Verhindert werden soll durch diese Vorgabe, dass Hypothekenbanken Pfandbriefe in unbegrenzter Anzahl herausgeben.

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