Lexikon
Darlehensvertrag
Unter dem Begriff Darlehensvertrag versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen einem Kreditnehmer und einen Darlehensgeber. Geregelt werden in dem Darlehensvertrag die Konditionen über die Zahlung und die Rückzahlung der Darlehenshöhe zwischen den beiden Parteien. So verpflichtet sich der Darlehensgeber über die Gewährung einer festgelegten Geldsumme an den Darlehensnehmer. Dieser verpflichtet sich in dem Darlehensvertrag zur Rückzahlung des Kredits und des vereinbarten Zinses. Auch die Laufzeit des Kredits ist in dem Darlehensvertrag festgelegt.
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