Baugrenze
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Freitag, den 19. April 2024

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Baugrenze

Unter einer Baugrenze versteht man eine festgelegte Linie, die im Bebauungsplan angibt, bis wohin man ein Gebäude bauen kann. Die Baugrenze ist nicht gleichzusetzen mit der Grenze eines Grundstücks. In der Regel wird sie als blaue Linie in den Plan eingezeichnet. Lediglich ein geringfügiges Überschreiten der Baugrenze von Teilen des Gebäudes ist mitunter erlaubt, allerdings nur nach einzelnen Landesbauordnungen in den Bundesländern. Der Sinn einer Baugrenze liegt darin, dass hierdurch die jeweiligen Nachbarn geschützt werden sollen. So verhindert die Baugrenze, dass das Nachbargrundstück beispielsweise weniger Sonne und somit Licht durch das neue Gebäude erhält. 

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