Bauanzeige
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Freitag, den 29. März 2024

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Bauanzeige

Die Bauanzeige ist eine vereinfachte Form des Bauantrags innerhalb des Genehmigungsverfahrens eines Bauvorhabens. Grundlage der Bauanzeige ist die Bauanzeigenverordnung, die aber nicht immer angewendet werden kann, da hierfür bestimmte Bedingungen vorausgesetzt sind. Liegen diese für ein Bauvorhaben aber vor, wird keine Baugenehmigung benötigt, stattdessen besteht nur eine Anzeigenpflicht. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen man nur eine ergänzende Baumaßnahme vornimmt, unter anderem dann, wenn man lediglich das Dach eines Gebäudes erneuert. Die Bauanzeige ist aber wie der Bauantrag schriftlich an die Baubehörde einzureichen. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Baubeginn erst vier Wochen nach der Bauanzeige erfolgen kann und wenn in dieser Zeit keine Bedenken von Seiten der Baubehörde geäußert wurden. Eine Bauanzeige muss verschiedene Dokumente enthalten, beispielhaft einen Lageplan, eine Entwurfsplanung des kompletten Bauvorhabens oder auch eine Erklärung darüber, dass der eingereichte Bauentwurf dem aktuell gültigen Baurecht entspricht. Wichtig ist noch, dass der Bauabschluss vom Bauamt kontrolliert wird, hierbei wird geprüft, ob der Bau, dem zuvor eingereichten Bauplänen auch tatsächlich entspricht. Insgesamt ist die Bauanzeige weniger aufwendig als eine Baugenehmigung und fällt in der Kostenstruktur dementsprechend günstiger aus.

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