Lexikon
Avalgebühr
Die Avalgebühr ergibt sich immer dann, wenn eine Bank für ihren Kunden eine Garantie gegenüber einer dritten Person abgibt, sie also für den Kunden bürgt. Als Bankkunde muss man für diese Leistung der Bank die Avalgebühr entrichten. Diese deckt die Kosten, die sich für die Bearbeitung der Bürgschaft ergeben. In der Praxis beläuft sie sich dabei auf einen prozentualen Anteil an der gewährten Garantiesumme für den Kunden. Zu beachten ist, dass man als Kunde die Bürgschaft aber nur erhält, wenn man den Bonitätsanforderungen des jeweiligen Bankinstituts gerecht wird. Zur Beurteilung wird von der Bank eine komplette Aufstellung der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers verlangt. Da die Bürgschaft meistens einmal pro Jahr neu geprüft wird, muss man auch mit einer jährlichen Avalgebühr rechnen. Hier wird für die Höhe der Gebühr ebenfalls ein bestimmter Prozentanteil der Bürgschaftssumme berechnet. Wichtig für die Festsetzung der Höhe der Avalgebühr ist zudem die Laufzeit des Bürgschaftsdarlehens.
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