Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse
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Freitag, den 19. April 2024

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Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse

Mit einem Aufwendungsdarlehen werden Bezieher von einem niedrigen Einkommen im als „2. Förderweg für Neubauten“ genannten Förderungsprogramm unterstützt. Hierbei handelt es sich um ein rückzahlbares Darlehen für Bauherren oder Käufer einer Immobilie. Durch das Aufwendungsdarlehen soll somit die Schaffung von Wohnraum gefördert werden. Die jeweilige Person erhält dafür einen bestimmten Darlehensbetrag pro Quadratmeter an Wohnfläche. Die Höhe des Darlehensbetrags orientiert sich an der Anzahl der Familienmitglieder. Neben der Unterstützung in Form des Aufwendungsdarlehens existiert auch die Möglichkeit der Aufwendungszuschüsse. Diese finanziellen Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Häufig werden sie von Seiten der Bundesländer gezahlt. Auch hier ist die Höhe der Förderung abhängig von der betreffenden Wohnfläche. Außerdem verringert sich der Zuschuss in jedem Jahr um einen bestimmten Betrag, bezogen auf die Zuschusshöhe am Anfang der Förderung. Aufgrund der Aufhebung des „2. Wohnungsbaugesetzes“ Ende des Jahres 2002 beziehungsweise optional zum Ende des Jahres 2003 ist die Gesetzesgrundlage der Förderinstrumente entfallen. Stattdessen lassen sich die beschriebenen Fördermittel aber nun im so genannten Wohnraumförderungsgesetz in ähnlicher Form wiederentdecken.

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