Lexikon
Aufteilungsplan
Unter dem Begriff Aufteilungsplan, oftmals auch als Teilungsplan bezeichnet, versteht man ein Dokument, in dem alle aufzuteilenden Wohnungen eines Gebäudes aufgezeichnet werden. Die Darstellung erfolgt im Maßstab 1:100 und beinhaltet beispielsweise Grundrisse, Ansichten oder Schnitte. Sämtliche zum gleichen Wohneigentum gehörenden Einzelräume müssen im Aufteilungsplan mit derselben Nummer beschriftet werden. Zudem muss in dem Aufteilungsplan ersichtlich sein, dass die Wohnungen oder die Nutzungseinheiten abgeschlossen sind. Als rechtliche Grundlage für den Aufteilungsplan fungiert das Wohneigentumsgesetz, kurz auch WEG genannt. Überprüft wird der Plan auf seine Richtigkeit von der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde oder von einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Der Aufteilungsplan ist zusammen mit der Eintragungsbewilligung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig, um Wohnungseigentum rechtswirksam durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher zu begründen. Das Dokument ist damit Bestandteil der so genannten Grundakte.
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