Anschaffungskosten
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Donnerstag, den 18. April 2024

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Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten beim Immobilienerwerb, die man für die Berechnung der Afa, also der Absetzung für Abnutzung, ansetzen kann, beinhalten den Kaufpreis der jeweiligen Immobilie. Nicht enthalten sind aber die Kosten für den jeweiligen Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet. Für die notwendige Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenanteil wird meistens der Verkehrswert des Bodens festgestellt. Dieser Wert wird dann wiederum vom Kaufpreis subtrahiert. Die Aufteilung in Gebäude und Boden erfolgt zudem auch bei den Erwerbsnebenkosten, also beispielsweise den Notarkosten und der Maklerprovision. Hierdurch können die Kosten für das Gebäude ebenfalls als Anschaffungskosten bei der Afa abgesetzt werden. Zu beachten ist zusätzlich, dass die Aufwendungen für die Finanzierung, beispielhaft eventuelle Notarkosten für die Grundschuldbestellung, nicht als Anschaffungskosten gelten. Dafür können diese Beträge aber als Werbungskosten abgerechnet werden.

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