Amtlicher Lageplan
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Donnerstag, den 12. Dezember 2024

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Amtlicher Lageplan

Unter einem Amtlichen Lageplan versteht man ein Dokument, das zur Verwirklichung eines Bauvorhabens notwendig ist. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren stellt es eine wichtige Grundlage dar. Häufig wird der Amtliche Lageplan deshalb auch als Lageplan zum Bauantrag betitelt. Gemäß der Bauordnung in Deutschland muss er Bestandteil des Bauantrags sein. In der Praxis setzt er sich aus zwei Komponenten zusammen, zum einen aus dem schriftlichen und zum anderen aus dem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Abschnitt des Amtlichen Lageplans wird das Baugrundstück erläutert, beispielsweise wird der Bauherr genannt und die Nachbargrundstücke werden beschrieben. Zudem werden die Grund- und Geschossflächen aufgelistet. Ebenfalls wird die Baumassenzahl aufgeführt. Im zeichnerischen Teil des Amtlichen Lageplans wird maßstäblich der Umriss des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück dargestellt. In der Regel verwendet man dafür den Maßstab 1:500. Auch die Dachform und die Dachneigung werden aufgezeichnet. Zusätzlich werden die angrenzenden Grundstücke und deren jeweilige Bebauung dargestellt. Erstellt wird der Amtliche Lageplan oftmals von einem vereidigten Fachmann für Vermessung oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Der Lageplan basiert dabei auf der amtlichen Katasterkarte (Flurkarte).

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