Lexikon
Allgemeine Darlehensbedingungen
Mit dem Begriff Allgemeine Darlehensbedingungen bezeichnet man vorformulierte Vertragsbedingungen, die sehr oft Bestandteil von einem Darlehensvertrag sind. Innerhalb der Allgemeinen Darlehensbedingungen werden die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Darlehensnehmer und einem Kreditgeber geregelt. Außerdem werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ausführlich erläutert. Unter anderen werden auch eventuelle Störungen des Darlehensvertrags, beispielsweise der Eintritt eines Zahlungsverzugs, und mögliche Konsequenzen hieraus, geregelt. Rechtlich basierten die Allgemeinen Darlehensbedingungen auf dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz auch als AGB-Gesetz bezeichnet. Dieses Gesetz ist am 31.12.2001 außer Kraft getreten beziehungsweise wurde durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und die rechtlichen Bestimmungen aus dem Gesetz wurden weitestgehend inhaltsgleich in das Bürgerlicher Gesetzbuch (BGB) überführt. Die entsprechenden Regelungen befinden sich nun in den §§ 305–310 des BGB. Falls der Darlehensnehmer die Allgemeinen Darlehensbedingungen nicht akzeptiert, kommt es in der Regel zu keinem Abschluss über einen Kreditvertrag.
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