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Abschreibung linear
Die Abschreibung linear bei Immobilien ist für Gebäude oder auch Wohnungen möglich, die mit dem Ziel der Vermietung gebaut oder gekauft wurden. Die lineare Abschreibung gilt somit nicht für Immobilien, die man selbst nutzt. Die Abschreibung ist über einen Zeitraum von 50 Jahren angelegt. Die Abschreibungsbeträge sind bei der linearen Abschreibung jedes Jahr gleich hoch und betragen pro Jahr 2 Prozent. Bei Gebäuden, die vor dem Jahr 1925 gebaut wurden, sind wiederum 40 Jahre als Abschreibungszeitraum möglich. Der jährliche Zinssatz für die lineare Abschreibung beträgt dementsprechend 2,5 Prozent. Die Kosten kann man in der Einkommensteuererklärung in der AfA (Absetzung für Abnutzung) eintragen. Zu beachten ist, dass die Kosten für den Boden der Immobilie nicht abgesetzt werden können. Die absetzbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie beinhalten auch die Nebenkosten, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer oder die Notargebühren. Erschließungskosten, beispielhaft die finanziellen Aufwendungen für den Anschluss an die Gasversorgung, sind wiederum nicht anrechenbar, da man sie zum Bereich des Grund und Bodens der Immobilie zählt.
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