Preisangabenverordnung
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Freitag, den 29. März 2024

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Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung, kurz auch PAngV, ist ein Instrument, das für mehr Verbraucherschutz in Deutschland sorgen soll. Das Ziel der Verordnung ist ein hohes Maß an Transparenz für den Verbraucher. Angewendet wird es unter anderem für den Bereich der Darlehen, beispielsweise Hypothekendarlehen. Hierbei verpflichtet es den Kreditgeber, beispielhaft ein Kreditinstitut, sämtliche relevante Kosten eines Darlehens anzugeben, damit der Kreditnehmer sich ein genaues Bild von den Kosten für das betreffende Darlehen verschaffen kann. Durch die Preisangabenverordnung, konkret durch die § 6 und § 6a, muss die Bank beispielsweise neben den Sollzinssatz immer auch den Effektivzinssatz für ein Darlehen offen legen. Der Effektivzinssatz beinhaltet unter anderem Kosten wie die Bearbeitungsgebühr und durch die Angabe wird das Vergleichen von Kreditangeboten erleichtert. Allerdings muss man beachten, dass auch bei diesem Zinssatz nicht alle Kosten für das Darlehen mit berechnet werden. So fließen beispielsweise Kontoführungsgebühren oder eventuelle Bereitstellungszinsen nicht in den Effektivzinssatz ein.

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