Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
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Freitag, den 29. März 2024

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Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus ist in Deutschland in unterschiedlichen Ebenen angesiedelt. So sind Förderprogramme durch den Bund, durch die jeweiligen Bundesländer oder mitunter auch auf kommunaler Ebene vorzufinden. Auf Bundesebene wird der Wohnungsbau beispielsweise durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das Instrumentarium umfasst hierbei zinsgünstige Kredite oder auch Zuschüsse. Die Anträge für die staatliche Förderung stellt man entweder direkt bei der Bank oder über die eigene Hausbank. Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus durch die Bundesländer fällt von Land zu Land unterschiedlich aus. Nicht nur die jeweilige Höhe der Förderung ist verschieden, auch die Ansprechstellen unterscheiden sich. Oftmals ist die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus aber in den Landesministerien für die Bereiche Bauen, Verkehr und Soziales angesiedelt. Wobei sich die genaue Bezeichnung des Ministeriums aber von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Daneben sind auch die Landesbanken mitunter für die Vergabe und die Antragsstellung verantwortlich. An wen man sich als angehender Bauherr in seinem Bundesland wenden soll, kann also nur schwer verallgemeinert werden, weshalb eine intensive Recherche hierüber als erster Schritt unumgänglich ist. Zu beachten ist beim Thema der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus noch, dass für den Erhalt vieler Förderungen eine Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf.

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