Grunderwerbssteuer
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Freitag, den 19. April 2024

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Grunderwerbssteuer

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Steuer, die immer beim Kauf von einem Grundstück anfällt. Die Steuerhöhe variiert von Bundesland zu Bundesland. Die Spannbreite reicht dabei von 3,5 bis 5 Prozent. Basis der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz. Die Einnahmen der Grunderwebsteuer werden von den Bundesländern an die Kommunen weitergeleitet. Die Berechnungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer beim Kauf von einem Grundstück sind beispielsweise der Verkaufspreis und eventuell hierbei übernommene Belastungen vom Vorbesitzer. Befreit von der Grunderwerbsteuer sind wiederum Kaufszenarien zwischen Eheleuten oder auch Kaufsituationen, bei denen der Verkauf zwischen Eltern und Kindern stattfindet. Zudem wird keine Grunderwerbsteuer erhoben, wenn der Erwerb aufgrund von einem Todesfall zustande kommt. Zu beachten ist ferner, dass die Grunderwerbsteuer erst ab einer Bemessungsgrundlage von 2.500,- Euro erhoben wird.

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