Eigennutzung
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Freitag, den 29. März 2024

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Eigennutzung

Unter dem Begriff Eigennutzung versteht man den Gebrauch einer eigenen Immobilie zum Wohnzweck. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Immobilie um eine Wohnung oder ein Haus handelt. Die Eigennutzung war beispielsweise Vorrausetzung für den Erhalt der mittlerweile abgeschafften Eigenheimzulage. Allerdings ist die Eigennutzung heutzutage für verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung immer noch ein notwendiges Kriterium. Beispielsweise werden zinsgünstige Darlehen von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) gewährt, wenn die betreffende Immobilie für die Eigennutzung verwendet wird. Zudem ist die Eigennutzung für den Erhalt von KfW-Darlehen notwendig, die nicht für den Kauf oder die Errichtung einer Immobilie verwendet werden, sondern für Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden. Hierbei kann es sich unter anderen um den Einbau einer neuen Heizung oder Fenster handeln, die zu einer höheren Energieeffizienz führen. Die Eigennutzung ist ferner oftmals ein Grund für die Kündigung eines Mietvertrags von Seiten des Vermieters. Hierbei spricht man vom so genannten Eigenbedarf, der vom Vermieter aber ordentlich begründet werden muss. So liegt der Eigenbedarf nur vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung zum eigenen Wohnzweck für sich selbst oder eine zum Hausstand dazugehörige Person beziehungsweise für einen Familienangehörigen benötigt.

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