Disagio
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Donnerstag, den 28. März 2024

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Disagio

Beim Disagio handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Kreditsumme und der Summe, die beim Beginn des Darlehens ausgezahlt wird. Wird beispielsweise ein Disagio von drei Prozent vereinbart, werden nur 97 Prozent der Kreditsumme ausgezahlt. Die Rückzahlung beläuft sich aber trotzdem auf 100 Prozent der Darlehenssumme. Das Disagio kann beispielsweise als Ausgleich für niedrige Nominalzinsen vereinbart werden, wobei es als voraus gezahlter Zinssatz gewertet wird. Zu beachten ist, dass ein Disagio im Rahmen der Steuererklärung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Allerdings ist dies nur möglich, wenn es sich um einen Immobilienkredit handelt, der für Immobilien aufgenommen wurde, die man vermietet. Bei Darlehen für selbst bewohnte Objekte ist die steuerliche Absetzung seit dem Jahr 1996 nicht mehr möglich. Außerdem akzeptieren die Finanzämter nur eine marktübliche Höhe beim Disagio. Aktuell bewegt sich diese Vorgabe bei einer Höhe von 5 Prozent für das Disagio. Höhere Abschläge sind somit nicht steuerlich absetzbar. Das Pendant zum Disagio ist das Agio, hierbei handelt es sich um einen Aufschlag zur eigentlichen Kreditsumme.

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