Beurkundung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Freitag, den 29. März 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Beurkundung

Unter einer Beurkundung versteht man den Sachverhalt, dass bestimmte Verträge erst dadurch wirksam werden, wenn ein Notar sie beglaubigt hat. Deshalb spricht man auch von der notariellen Beurkundung. Notwendig wird eine Beurkundung beispielsweise bei einem Grundstückskaufvertrag oder einem Bauträgervertrag. Eine Aufgabe des Notars bei der Beurkundung ist, dass die Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts aufgeklärt werden. Zudem müssen die Vertragspartner auf der jeweiligen Urkunde durch ihre Unterschrift bestätigen, dass der hierin formulierte Vertragsinhalt dem Willen beider Parteien entspricht. Beide Vertragsparteien müssen sich bei der Beurkundung durch amtliche Dokumente ausweisen, beispielsweise durch einen Personalausweise oder einen Reisepass. 

zum Lexikon

Anzeigen