Bereitstellungszinsen
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Freitag, den 29. März 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Bereitstellungszinsen

Die Bereitstellungszinsen fallen immer dann an, wenn man einen bereits gewährten Kredit oder Teilkredit als Darlehensnehmer nicht abruft. Hierdurch gleicht die Bank die fehlenden Zinsen aus, die eigentlich beim gewährten Darlehen von Seiten des Darlehensnehmers gezahlt würden. Die Bereitstellungszinsen fallen dabei aber erst nach einer zuvor vertraglich vereinbarten Zeitspanne an. Diese Periode wird auch als bereitstellungszinsfreie Zeit bezeichnet. Wie lang diese Zeitspanne ausfällt, in der man die Zinsen nicht bezahlen muss, ist abhängig von der gewählten Bank und unterscheidet sich in der Praxis oftmals in nicht unerheblichem Ausmaß. Eine Einschätzung, die auch auf die Höhe der Bereitstellungszinsen zutrifft, auch hier hat jede Bank individuelle Kostenmodelle. Zu beachten sind die Bereitstellungszinsen besonders bei Immobilienfinanzierungen, bei denen man eine Immobilie kauft, der Kaufpreis aber in einzelnen Schritten bezahlt wird, die abhängig vom Baufortschritt sind. Hierbei wird der gesamte Preis nicht auf einmal sondern in einzelnen Tranchen bezahlt, weshalb auch die Abrufung der Kreditsumme schrittweise erfolgt. Sollte es nun zu Verzögerungen beim Immobilienbau kommen, kann es gleichzeitig passieren, dass der geplante Abrufzeitpunkt für den Kredit erst später benötigt wird, wodurch sich eventuell die Bereitstellungszinsen ergeben können.

zum Lexikon

Anzeigen