Die wichtigsten Tipps zur Auswahl eines Immobilienmaklers
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Dienstag, den 19. März 2024

26.10.2012
Die wichtigsten Tipps zur Auswahl eines Immobilienmaklers
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ImmobilienmaklerDer Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird in der Regel mit der Unterstützung eines Maklers vorgenommen. Dies ist auch sinnvoll, denn als Privatperson verfügt man normalerweise nicht über ausreichende Kenntnisse des Immobiliemarkts und vieler rechtlicher Fragestellungen, die in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen. Worauf Sie bei der Wahl eines Immobilienmaklers achten sollten, können Sie im folgenden Text nachlesen.
 
Warum bietet sich ein Makler an?
 
Wenn man vor der Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie steht, stellt sich die Frage, ob man einen Immobilienmakler zur Hilfe nehmen sollte. Die Antwort hierauf kann man mit ja beantworten. Denn der Makler erledigt wichtige Dinge, wie beispielsweise das Erstellen eines Exposes für die Immobilie oder die Organisation von Besichtigungsterminen mit potenziellen Kunden.
 
Zudem verfügt er über das notwendige Fachwissen zu Punkten wie der Preisgestaltung beim Verkaufswert und den rechtlichen Abläufen bei einem Verkauf oder Kauf einer Immobilie. Im Idealfall vermeidet man durch die Beauftragung eines Maklers, dass man aus Unwissenheit heraus Fehler begeht und dadurch beispielsweise ein finanzieller Verlust entsteht, weil als Käufer ein zu hoher Kaufpreis oder als Verkäufer ein zu geringer Verkaufspreis angesetzt wurde.
 
Fünf wichtige Tipps zur Auswahl eines Maklers
 
Die Bezeichnung des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht geschützt, weshalb sich auf dem Markt auch viele Anbieter tummeln, die nicht über die notwendige Kompetenz verfügen und eher durch überhöhte Forderungen beim Honorar auffallen. Damit eine Person als Makler agieren kann, muss sie lediglich ein Gewerbe in diesem Bereich anmelden und eine Maklererlaubnis besitzen. Eine spezielle Ausbildung oder ein Abschluss sind leider nicht vonnöten. Aus diesem Grund sollte man bei der Auswahl eines Maklers vorab einige Punkte unbedingt abklären, damit die Beauftragung auch effizient verläuft.
 
1. Qualifikation abfragen: Wie gerade beschrieben ist das Berufsbild des Maklers nicht geschützt. Deshalb sollte man die jeweiligen Qualifikationen des Maklers genau überprüfen. Ratsam ist es, sich für einen Makler zu entscheiden, der als Mitglied in einem Berufsverband geführt wird. Viele Makler sind beispielsweise im Immobilienverband Deutschland, kurz IVD, organisiert. Dadurch kann man sich der ausreichenden Kompetenz des Maklers sicher sein. Denn der IVD verlangt für die Aufnahme in den Verband eine Prüfungsleistung, in der das Wissen rund um immobilienwirtschaftliche Aspekte abgefragt wird. Außerdem müssen Maklermitglieder regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen besuchen, wodurch sie auch über entsprechendes Fachwissen zu aktuellen Veränderungen in diesem Bereich verfügen.
 
Von Vorteil ist zudem, wenn der betreffende Makler relevante Abschlüsse im Immobiliengeschäft vorweisen kann. Hierbei kommen beispielsweise Zertifikate als Immobilienkauffrau/ Immobilienkaufmann oder ein Abschluss als Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen als entsprechende Qualifikationsmerkmale in Frage.
 
2. Referenzen: Damit man die Kompetenz des jeweiligen Maklers besser einschätzen kann, bietet sich die Vorlage von Referenzen an. Dadurch kann man schnell ersehen, welche Objekte und in welchen Immobilienbereichen ein Makler in der Vergangenheit bereits erfolgreich vermittelt hat.
 
3. Spezifische Marktkenntnis: Der Immobilienmarkt ist sehr vielschichtig. Deshalb ist es empfehlenswert einen Makler zu beauftragen, der im jeweils passenden Bereich des Marktes über Kenntnisse verfügt. Wer beispielsweise ein Einfamilienhaus verkaufen will, ist mit einem Makler, der überwiegend Eigentumswohnungen als Vermittler betreut, oftmals weniger gut bedient. Besser ist ein Makler, dessen Kernkompetenz auch im betreffenden Marksegment liegt. Grundsätzlich sollte der Makler über einen sehr guten Wissensstand zu Kaufpreisen sowie Mieten- und Marktentwicklungen im jeweiligen örtlichen Gebiet verfügen.
 
4. Vorliegen von Versicherungen: Wichtig bei der Wahl eines Maklers ist auch die Frage, ob der Makler über die notwendigen Haftpflichtversicherungen verfügt, die bei dieser Tätigkeit nicht fehlen dürfen. Hierbei handelt es sich um zwei bedeutsame Versicherungsarten. Zum einen sollte der Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und zum anderen eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) besitzen. Die letztgenannte Haftpflichtversicherung springt bei Kosten ein, die beispielsweise durch Betrug entstanden sind. Hierbei muss unter anderem die Unterschlagung von Geldern, die ein Makler häufig als Treuhänder bei Immobiliengeschäften verwaltet, nicht notwendigerweise durch ihn selbst erfolgt sein, sondern zum Beispiel durch einen Mitarbeiter. Makler, die im bereits erwähnten IVD als Mitglied geführt werden, besitzen diese Versicherungsform automatisch.
 
Die zweite Versicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ist nicht weniger wichtig. Sie kommt für Schäden auf, die unter anderem aufgrund einer falschen Beratung durch den Makler entstanden sind. Verkauft ein Makler beispielsweise ein Grundstück und erklärt irrtümlich, dass es sich um ein Baugrundstück handelt, der spätere Bauantrag wird jedoch abgelehnt, kann man den Makler auf Schadensersatz verklagen. Sollte der Makler finanziell nicht in der Lage sein, diese Forderungen zu begleichen, kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ins Spiel.
 
5. Transparenz: Achten sollte man auch darauf, dass eine hohe Transparenz über die Leistungen durch den Makler gewährt wird. So sollten alle eventuellen Kosten von vornherein genau benannt werden und der Makler sollte seine Kunden regelmäßig über seine Aktivitäten informieren. Dies beinhaltet, dass der Makler stets Rechenschaft über die Anzahl der verschickten Exposes oder der organisieren Besichtigungstermine abgibt.
 
Wie kann man den Makler beauftragen?
 
Die Beauftragung eines Maklers erfolgt in schriftlicher Form. Hierbei kann man aus zwei Varianten auswählen. Bei der ersten Option handelt es sich um einen Allgemeinauftrag. Dabei beauftragt man den Makler, behält sich aber das Recht vor, auch weitere Makler zu beauftragen oder eine Immobilie beispielsweise auch selbst zu verkaufen. Der Allgemeinauftrag ist für den Auftraggeber mit hoher Flexibilität verbunden, da man sich dadurch nicht nur an einen Makler bindet, wie bei der zweiten Form, dem Makleralleinauftrag.
 
Wie der Name erahnen lässt, übergibt man dabei dem Makler das alleinige Recht, sich um einen Käufer zu bemühen. Schreibt man zudem in den Maklervertrag, dass man auch nicht selbst tätig wird, spricht man von einem qualifizierten Makleralleinvertrag. Der Nachteil bei dieser Form ist, dass ein eventueller Käufer durch einen anderen Makler nicht bedient werden kann. Dafür ist die Motivation eines Maklers in der Praxis weitaus höher, wenn er weiß, dass er als alleiniger Makler einen Auftrag betreut und nicht befürchten muss, dass eventuell ein anderer Makler zum Zuge kommt, wie es beim Allgemeinauftrag der Fall sein kann.
 
Wie hoch fällt die Maklerprovision aus, wer zahlt?
 
Eine Provision, auch Courtage genannt, fällt an, wenn es zur erfolgreichen Vermittlung eines Objekts gekommen ist. Leider lässt sich für Deutschland keine einheitliche Regelung zur Höhe der Provision feststellen. In der Praxis bewegen sich die Provisionen zwischen 3 – 6 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Nur bei den Vermittlungen von Wohnungen, die zur Miete genutzt werden, gibt es eine gesetzliche Regelung. Hier darf die Provisionshöhe den Wert von zwei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht übersteigen. Ansonsten ist die Höhe wie beschrieben frei verhandelbar. Deutliche Überschreitungen der Honorarhöhe über dem ortüblichen Satz werden allerdings geahndet und landen regelmäßig als Klagen auf deutschen Richtertischen.
 
Auch bei der Frage, ob Käufer oder Verkäufer die Provision zu tragen haben, gibt es regionale Unterschiede. In der Praxis lassen sich die folgenden drei Konstellationen entdecken:
 
  • Käufer zahlt komplette Höhe der Courtage
  • Verkäufer entrichtet die Provision in vollem Umfang
  • Provision wird zu gleichen Anteilen von den Vertragspartnern übernommen
 
Fazit
 
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie bietet sich die professionelle Unterstützung durch einen Immobilienmakler an. Die Materie rund um die Veräußerung einer Immobilie ist komplex und es müssen bei einem solchen Vorhaben viele Aspekte unbedingt bedacht werden. Ein versuchtes Kosteneinsparen durch die Vermeidung einer Maklercourtage kann ansonsten schnell zu wesentlich höheren Einbußen führen, nämlich zum Beispiel, wenn der Verkaufswert der eigenen Immobilie zu gering angesetzt wird oder man sich aufgrund rechtlicher Fehler später mit einer Klage der Gegenseite beschäftigen muss. Bei der Auswahl eines Maklers gilt es auf bestimmte Punkte zu achten, damit man auch wirklich einen kompetenten Helfer an der Seite hat. Eine berufliche Qualifikation, sei es wenigstens durch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, und sehr gute Kenntnisse im jeweiligen Immobilienmarktbereich sollten hierbei als Mindeststandards angesetzt werden.

Bild Immobilienmakler © Christian Schwier - Fotolia.com
Bild Vertrag © Marco2811 - Fotolia.com


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