Vorsicht beim Hauskauf – Makler vermitteln auch ohne Auftrag
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Freitag, den 29. März 2024

Vorsicht beim Hauskauf – Makler vermitteln auch ohne Auftrag

23.04.2013 - Vorsicht beim Hauskauf – Makler vermitteln auch ohne Auftrag

Wer sich für den Erwerb einer Immobilie interessiert, sollte sich die einzelnen Angebote genau anschauen, denn gerade im Internet muss ein Maklerangebot nicht zwingend implizieren, dass der Makler auch tatsächlich im Auftrag des Eigentümers handelt. Auf „test.de“ wurde in diesem Zusammenhang ein Beispiel aufgezeigt, in dem ein Ehepaar eine Doppelhaushälfte in Berlin-Reinickendorf  erwarb und dafür einem Makler 10.000 Euro Provision zahlen musste. Dies wäre jedoch gar nicht nötig gewesen, da die Eigentümer die Immobilie ohne Makler angeboten hatten. Der Makler hatte das Angebot der Eigentümer auf bekannten Internetplattformen kopiert und nur den Text abgeändert. Auf diese Weise kam es zu der Vermittlung, die zudem auch noch rechtsgültig sei, hieß es weiter.

Auftrag des Verkäufers unerheblich für einen Maklervertrag

Wird ein Vertrag mit einem Makler abgeschlossen, so gilt die Vermittlung später als rechtsgültig und muss entsprechend vergütet werden. Da hierfür keine Schriftform nötig ist, sondern lediglich ein Exposé angefordert und ein Besichtigungstermin vereinbart werden muss, war der Maklervertrag im oben genannten Beispiel gültig.

Folgen für Makler in der Regel verschwindend gering

Auch wenn eine solche Praxis von Maklern grundsätzlich als unseriös gilt, ist sie bisher nicht ungesetzlich. Theoretisch wäre es möglich, dass Eigentümer Maklern die Vermittlung untersagen, im Normalfall gibt es dafür aber keine Motivation. Laut Jürgen Schick, Vize­präsident des Immobilien­verbandes Deutsch­land (IVD), werden solche unseriösen Makler aus dem Verband ausgeschlossen. Auch die Immobilienportale im Internet versuchen, dagegen vorzugehen, aktuell gibt es jedoch keinen absolut sicheren Schutz. Gabriele Heinrich, Geschäfts­führerin des Verbands Wohnen im Eigentum, ist deshalb für eine gesetzliche Regelung, nach der Makler nur dann vermitteln dürfen, wenn sie vom Eigentümer auch einen Auftrag erhalten.


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