In Deutschland können Baukredite nur schwierig gekündigt werden
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Dienstag, den 16. April 2024

In Deutschland können Baukredite nur schwierig gekündigt werden

11.07.2011 - In Deutschland können Baukredite nur schwierig gekündigt werden

Wer in Deutschland heute eine Baufinanzierung aufnimmt, kann dafür einen gewissen Festzinssatz in Anspruch nehmen, darf das Darlehen in dieser Zeit jedoch auch nicht ohne Weiteres kündigen, weil dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Eine solche Zinsbindungsfrist ist zwar in vielen Staaten der EU möglich, jedoch in Deutschland besonders stark ausgeprägt, zumal die Vorfälligkeitsentschädigungen hierzulande am teuersten sind, wie im „Handelsblatt“ berichtet wird. So muss laut einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ein Kreditnehmer für eine Baufinanzierung in Höhe von 200.000 Euro bis zu 10.000 Euro Entschädigung an die Bank zahlen, wenn er das Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit bereits nach 5 Jahren tilgen möchte. In Österreich, dem Land mit den zweithöchsten Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung, liege die Gebühr gerade einmal halb so hoch, hieß es weiter.

Innerhalb der EU-Kommission gibt es Vereinheitlichungspläne

Die EU-Kommission ist bereits auf dieses Problem aufmerksam geworden und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat einen Richtlinienentwurf zur Vereinheitlichung von Hypothekendarlehen in der Eurozone veröffentlicht, jedoch kämpft der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) beharrlich gegen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine vorzeitige Darlehenskündigung, da dies die Festzinskultur in Deutschland zerstören könnte. Momentan darf ein Bankkunde einen Baukredit nämlich nur vor der Laufzeit tilgen, wenn die Bank diesem Vorhaben zustimmt.

In zwei Fällen gibt es hierzulande einen Rechtsanspruch auf eine Baukredit Kündigung

In dem Bericht des „Handelsblatts“ wird auf zwei Entscheidungen des BGH hingewiesen, in denen auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Rechtsanspruch auf eine Darlehenskündigung besteht. Der erste Fall bezieht sich auf den Verkauf der Immobilie, für den der Kredit abgelöst werden muss (Az.: XI ZR 267/96) und im zweite Fall geht es um eine Beleihung der Immobilie für einen weiteren Kredit, der nur bei einer anderen Bank zu erhalten ist (Az.: XI ZR 197/96). Trotzdem musste in beiden Konstellationen eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Vereinheitlichung der Hypothekendarlehen durch die EU-Kommission auswirken wird, aber es dürfte auf dem Markt für Baufinanzierungen in naher Zukunft auf jeden Fall spannend bleiben.

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