Steuerliche Förderung des Eigenheims
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Freitag, den 29. März 2024

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Steuerliche Förderung des Eigenheims

Die steuerliche Förderung des Eigenheims erfolgte in Deutschland lange Zeit vor allem in Form der Eigenheimzulage. Diese staatliche Subventionierung wurde aber mit dem „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ im Jahr 2006 gestrichen. Die steuerfreien Zulagen werden aber noch gewährt, wenn der notariell beglaubigte Kaufvertrag oder der Bauantrag vor dem 1. Januar 2006 datiert sind. Zu beachten ist aber, dass die Förderung nur vom Finanzamt bestätigt wird, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. So dürfen Verheiratete in den letzten beiden Jahren nur ein Einkommen von maximal 140 000 Euro erzielt haben. Pro Kind erhöht sich dieser Satz um 30 000 Euro. Eine steuerliche Förderung des Eigenheims kann man aber heutzutage auch in Form der Eigenheimrente erhalten, die oftmals auch als Wohn-Riester bezeichnet wird. Die Einzahlungen in den Vertrag sind steuerfrei und das angesparte Vermögen kann beispielsweise für den Kauf eines Eigenheims entnommen werden. Ebenfalls ist es möglich, dass man das angelegte Geld zur Abzahlung eines Baukredits verwendet. Wichtig ist aber, dass man diese Art der Förderung nur erhält, wenn man die betreffende Immobilie auch selbst zu Wohnzwecken nutzt.

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