Herstellungskosten
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Freitag, den 29. März 2024

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Herstellungskosten

Unter den Herstellungskosten für eine Immobilie versteht man die finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen der Herstellung oder der Erweiterung des Gebäudes aufgebracht werden. Auch finanzielle Mittel für Modernisierungsarbeiten gehören bisweilen zu den Herstellungskosten. Eigentümer einer vermieteten Immobilie müssen aber bei nachträglichen Herstellungskosten, beispielsweise bei Umbaumaßnahmen oder Anbauten, darauf achten, ob es sich hierbei um einen Erhaltungsaufwand oder eine bauliche Änderung handelt, da sich die steuerliche Behandlung der Kosten unterscheidet. Finanzielle Belastungen für den Erhaltungsaufwand lassen sich direkt als jährliche Werbungskosten steuerlich absetzen. Nachträgliche Herstellungskosten werden wiederum über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt in der Regel nicht mehr degressiv sondern nur noch linear, wodurch sich für Immobilienbesitzer gleich bleibende jährliche Abschreibungssätze ergeben.

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