Sollzinsbindung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Freitag, den 19. April 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Sollzinsbindung

Die Sollzinsbindung bei einem Darlehen gibt an, wie lang die Zinsen festgeschrieben werden. In dieser Phase der Sollzinsbindung kann der Kreditgeber die Höhe der Zinsen nicht verändern. Nachdem die Sollzinsbindung abgelaufen ist, wird der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein neues Angebot für die Fortführung des Kredits unterbreiten. Als Kunde kann man dieses Angebot der neuen Zinsen annehmen, man spricht dann von einer Prolongation, oder man entscheidet sich für eine Umschuldung. Hierbei nimmt man einen neuen Kredit bei einem anderen Anbieter auf und löst damit das alte Darlehen in seiner Restschuldhöhe ab. Dies macht immer dann Sinn, wenn man bei anderen Bankinstituten bessere Konditionen erhalten kann. Als grobe Richtschnur kann man sagen, dass sich in Zeiten eines allgemein niedrigen Zinsumfeldes der Abschluss einer möglichst langfristigen Sollzinsbindung anbietet. Denn dadurch kann man sich die niedrigen Zinsen für einen vergleichsweise langen Zeitraum sichern. Andersherum ist es ratsam, dass man sich bei einem hohen Zinsniveau für eine eher kurze Zinsbindung entscheidet. Bei einem Annuitätendarlehen kann man Angebote hinsichtlich der Länge einer Sollzinsbindung entdecken, die in der Regel eine Spanne zwischen fünf und dreißig Jahren aufweisen. Möchte man vor dem Ende der Sollzinsbindung das Darlehen kündigen, muss man wiederum eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten.

zum Lexikon

Anzeigen