Realkreditinstitute
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Donnerstag, den 18. April 2024

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Realkreditinstitute

Realkreditinstitute sind öffentliche oder auch privatrechtliche Hypothekenbanken, die speziell langfristige Investitionen finanzieren. Kreditnehmer der Banken sind öffentliche Institutionen, Unternehmen oder Privatleute. Die Realkreditinstitute vergeben Darlehen, welche durch Grundpfandrechte, wie beispielsweise Grundschulden oder Hypotheken abgesichert sind. Ein weiteres Geschäftsfeld der Realkreditinstitute ist das Kommunalkreditgeschäft, das die Banken beispielsweise zusammen mit dem Bund oder den Gemeinden betreiben. Um die finanziellen Mittel für das Kreditgeschäft zu akquirieren, geben die Institute Hypothekenpfandbriefe oder öffentliche Pfandbriefe heraus. Damit sich eine Bank als Realkreditinstitut bezeichnen kann und Pfandbriefe emittieren kann, müssen spezielle gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise dürfen bestimmte Bankgeschäfte nicht angeboten werden, um das bankeneigene Risiko vergleichsweise gering zu halten. Die Realkreditinstitute können wie zu Beginn erwähnt in zwei Gruppen unterteilt werden, so gibt es privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Institutionen. Letztgenannte Gruppe an Banken trägt auch die Bezeichnung Grundkreditanstalten. Privatrechtliche Realkreditinstitute können beispielsweise in Form von Schiffpfandbriefbanken oder als private Hypothekenbanken in der Rechtform einer AG vorgefunden werden. Für diese Institute gilt das Pfandbriefgesetz (PfandBG) als rechtliche Grundlage. Die öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten sind Banken, die sich entweder komplett oder zumindest überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Eigentümer können beispielsweise der Staat oder ein Bundesland sein. Auch Gemeinden oder Zweckverbände können als Träger dieser Form der Realkreditinstitute fungieren.

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