Eigentumswohnung
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Freitag, den 19. April 2024

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Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung befindet sich, wie der Name bereits verrät, im eigenen Eigentum einer Person. Die Eigentumswohnung ist dabei ein Teil eines Gebäudes, in dem sich beispielsweise mehrere Eigentumswohnungen befinden können. Das Eigentum erstreckt sich aber nicht nur auf die Wohnung, sondern auch auf einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, beispielsweise kann es sich dabei um gemeinsame Einrichtungen oder ein Nebengebäude handeln. Hierbei besitzt man somit einen Miteigentumsanteil. Zudem gehört zum Wohnungseigentum auch das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft. In dieser Gemeinschaft wird von den Eigentümern über die Verwaltung der Gemeinschaft entschieden. Die gesetzliche Basis für die Rechte und die Pflichten einer Person mit einer Eigentumswohnung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich um Sondereigentum, das durch das WEG dem Volleigentum nahezu gleichgestellt ist, bezogen auf das Recht an einer Wohnung. Hierbei gilt, dass das Sondereigentum auch an Räumen bestehen kann, die nicht zu Wohnzwecken verwendet werden. Nicht zum Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung gehören beispielsweise die tragenden Teile eines Gebäudes, das Treppenhaus oder auch das Dach der Immobilie. Diese sind immer gemeinschaftliches Eigentum, das allen Wohnungseigentümern einer Immobilie gehört.

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