Courtage
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Freitag, den 29. März 2024

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Courtage

Der Begriff Courtage wird für die Gebühr des Maklers verwendet. Sie beinhaltet die Bezahlung des Maklers bei der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie. Die Höhe der Provision ist frei vereinbar. Allerdings besteht bei der Courtage, die innerhalb der Vermittlung einer Wohnung erhoben wird, eine gesetzliche Begrenzung. So darf die Courtage hierbei maximal zwei Monatsmieten betragen plus Mehrwertsteuer. In der Praxis sind bei der Courtage durchschnittlich Zahlungen von bis zu 6 Prozent der Kaufsumme plus Mehrwertsteuer üblich. Zu unterscheiden sind bei der Courtage die Innen- und Außenprovision. Die Innenprovision ist die Bezeichnung für die Courtage, die vom Objektanbieter an den Makler gezahlt wird. Bei der Außenprovision erhält der Makler seine Courtage vom Käufer oder auch Mieter einer Immobilie. Die Provisionsrechnung eines Maklers muss unter anderen den Namen des Kunden enthalten und auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Maklers. 

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